Diese Änderung zur DIN EN 50083-8 (VDE 0855-8):2002-11 soll ohne vorherige Veröffentlichung eines Norm-Entwurfs herausgegeben werden. Folgende Änderung ist beabsichtigt:
In Anhang A ist die A-Abweichung für Deutschland zu streichen (Abschnitt A.4).
Hintergrund ist, dass die Nutzungsbestimmung 30 (NB 30) der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (FreqBZPV) vom 26.04.2001 nicht mehr gültig ist.
Zuständig in Deutschland ist das nationale Arbeitsgremium K 735 „Kabelnetze und Antennen für Fernsehsignale, Tonsignale und interaktive Dienste“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
H.-G. Göring