Dieser Entwurf stellt Anforderungen für fest errichtete elektrische Anlagen in festgelegten Bereichen in und um Schwimmbecken und Springbrunnen vor. In diesen Bereichen ist üblicherweise aufgrund der Verringerung des elektrischen Widerstands des menschlichen Körpers und seiner Verbindung mit Erdpotential, die Wirkung eines elektrischen Schlags größer.
Gegenüber DIN VDE 0100-702 (VDE 0100-702):2003-11 wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen:
a) Die neue Nummerierung der DIN VDE 0100 (VDE 0100) wurde übernommen;
b) Die neuen Begriffe aus DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) wurden zum Teil übernommen;
c) Anforderungen für „andere Becken“ wurden gestrichen;
d) Bei Springbrunnen wird nicht mehr in begehbar und nicht begehbar unterschieden;
e) PELV darf nicht mehr angewendet werden;
f) Anforderungen für den zusätzlichen Schutzpotentialausgleich teilweise geändert;
g) „Restwandtiefe“ von 5 cm für „fremde“ Kabel/Leitungen gefordert oder alternativ zusätzlicher Schutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA;
h) Rohrverbindungen zwischen Becken und Pumpen usw. müssen, wenn sie elektrisch leitfähig sind, in den zusätzlichen Schutzpotentialausgleich einbezogen werden oder elektrisch isolierend ausgeführt werden;
i) Für kleine Schwimmbäder (ohne Bereich 2) sind Schaltgeräte und Steuergeräte nicht mehr zulässig;
j) Bereiche im Bild für Aufstellbecken wurden mit dem Text in Einklang gebracht.
Zuständig ist das UK 221.1 „Schutz gegen elektrischen Schlag“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Bernd Schröder