E DIN EN 50436-3 (VDE 0406-3):2008-09

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Alkohol-

Interlocks - Prüfverfahren und Anforderungen an das Betriebsverhalten Teil 3: Leitfaden für Entscheider, Käufer und Nutzer

Kurzdarstellung

Zuständig ist das UK 966.2 „Atemalkohol-Messung“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Ein Alkohol-Interlock ist ein System mit einem Atemalkoholmessgerät, das ohne Schwierigkeiten in ein Motorfahrzeug eingebaut werden kann. Bevor das Fahrzeug gestartet werden kann, muss in das Alkohol-Interlock eine Atemprobe abgegeben werden, normalerweise durch ein Mundstück. Sobald die Atemalkoholmessung durchgeführt wurde, hindert das Alkohol-Interlock durch Alkohol beeinträchtigte Fahrer am Starten des Motors. Wenn die Alkoholkonzentration über dem Grenzwert liegt, kann der Motor nicht gestartet werden. Dieser Grenzwert kann ein gesetzlicher Grenzwert des jeweiligen Landes oder sogar ein darunter liegender sein.
W. FladererZuständig ist das UK 966.2 „Atemalkohol-Messung“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Ein Alkohol-Interlock ist ein System mit einem Atemalkoholmessgerät, das ohne Schwierigkeiten in ein Motorfahrzeug eingebaut werden kann. Bevor das Fahrzeug gestartet werden kann, muss in das Alkohol-Interlock eine Atemprobe abgegeben werden, normalerweise durch ein Mundstück. Sobald die Atemalkoholmessung durchgeführt wurde, hindert das Alkohol-Interlock durch Alkohol beeinträchtigte Fahrer am Starten des Motors. Wenn die Alkoholkonzentration über dem Grenzwert liegt, kann der Motor nicht gestartet werden. Dieser Grenzwert kann ein gesetzlicher Grenzwert des jeweiligen Landes oder sogar ein darunter liegender sein.
W. Fladerer

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Enthält:

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11.07.2008 Historisch
prEN 50436-3:2008-07
Alkohol-Interlocks - Prüfverfahren und Anforderungen an das Betriebsverhalten - Teil 3: Leitfaden für Entscheider, Käufer und Nutzer

Dieses Dokument entspricht:

Dokumentart
Entwurf
Status
Historisch
Erscheinungsdatum
01.09.2008
Bereitstellungsdatum
01.09.2008
Einspruchsfrist
30.11.2008
Sprache
Deutsch
Zuständiges Gremium
Kontakt
Referat
Jürgen Schütz
Merianstr. 28
63069 Offenbach am Main

0@v8xv4.9ty@v_EQAuv.t53 Tel. +49 69 6308-497

Referatsassistenz
Sandra Hofmann
Merianstr. 28
63069 Offenbach am Main

9r4u8r.y5w3r44QAuv.t53 Tel. +49 69 6308-439

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