Kurzdarstellung
Diese VDE-Anwendungsregel enthält Anforderungen an die Qualifikation des Personals und die Organisation von Unternehmen für den Betrieb elektrischer Energieversorgungsnetze.
Ziel ist es, hiermit einen Beitrag zur personellen und technischen Leistungsfähigkeit solcher Unternehmen zu leisten.
Das Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG) und seine Begründung fordern von Unternehmen für den Betrieb elektrischer Energieversorgungsnetze die Erfüllung personeller, wirtschaftlicher und technischer Voraussetzungen, um eine möglichst sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung auf Dauer zu gewährleisten.
Voraussetzung hierfür ist insbesondere eine ausreichende Qualifikation und Organisation, um eine sorgfältige Planung sowie Bau, Betrieb und die Instandhaltung der erforderlichen Versorgungsanlagen und Betriebsmittel unter Einhaltung der einschlägigen Sicherheits- und Umweltvorschriften sicherzustellen.
Zuständig ist die Projektgruppe "Technisches Sicherheitsmanagement" des Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN).
Ziel ist es, hiermit einen Beitrag zur personellen und technischen Leistungsfähigkeit solcher Unternehmen zu leisten.
Das Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG) und seine Begründung fordern von Unternehmen für den Betrieb elektrischer Energieversorgungsnetze die Erfüllung personeller, wirtschaftlicher und technischer Voraussetzungen, um eine möglichst sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung auf Dauer zu gewährleisten.
Voraussetzung hierfür ist insbesondere eine ausreichende Qualifikation und Organisation, um eine sorgfältige Planung sowie Bau, Betrieb und die Instandhaltung der erforderlichen Versorgungsanlagen und Betriebsmittel unter Einhaltung der einschlägigen Sicherheits- und Umweltvorschriften sicherzustellen.
Zuständig ist die Projektgruppe "Technisches Sicherheitsmanagement" des Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN).
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