Diese Norm gilt für die Sicherheit elektrisch betriebener Spülmaschinen zum Reinigen von Geschirr, Glaswaren, Besteck und ähnlichen Artikeln, mit oder ohne Einrichtungen zum Wassererwärmen, oder zum Trocknen. Diese Geräte sind nicht für den Hausgebrauch bestimmt, ihre Bemessungsspannung beträgt nicht mehr als 250 V für Einphasengeräte, betrieben zwischen einem Außenleiter und dem Neutralleiter, und 480 V für andere Geräte.
Diese Geräte werden in Restaurants, Kantinen, Krankenhäusern und in gewerblichen Betrieben wie z. B. Bäckereien und Fleischereien verwendet. Beispiele für solche Geräte sind: Bottich-Spülmaschinen und Bürstmaschinen.
Anforderungen zur Verhinderung der Rücksaugung von Nichttrinkwasser in die öffentliche Wasserversorgung sind in Anhang CC und Geräuschanforderungen sind im Anhang ZAA festgelegt.
Diese Norm gilt auch für den elektrischen Teil von Geräten, die mit anderen Energiearten betrieben werden.
Durch die in die Europäische Norm EN 60335-2-58:2005 eingearbeitete Änderung A11:2010-01 werden die Abschnitte 1 "Anwendungsbereich", 7 "Aufschriften und Anweisungen", die Anhänge AA "Reiniger und Klarspüler", ZC "Normative Verweisungen auf internationale Publikationen mit ihren entsprechenden europäischen Publikatione" und die "Literaturhinweise" ergänzt oder geändert. Der Anhang ZAA "Geräusch" wurde hinzugefügt.
Zuständig ist das UK 511.1 "Wäschepflegegeräte und Geschirrspüler" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.