HD 603 gilt für Kabel mit Nennspannung U0/U = 0,6/1 kV, die in unterirdischen Energieverteilungsnetzen, hauptsächlich für die öffentliche Verteilung, eingesetzt werden und deren Nennspannung 0,6/1 kV Wechselspannung nicht überschreitet.
Gegenüber der Ausgabe 2005 und ihren Berichtigungen wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Der Teil 1 der Änderung A3 von HD 603 mit aktualisierten normativen Verweisungen, dem neuen Leitfaden für Verwendung und Auswahl von Kabeln (informativer Anhang A) und redaktionellen Änderungen wurde komplett übernommen.
b) Die nur für Deutschland relevanten Teile 3-G und 5-G wurden mit folgenden Änderungen übernommen.
- Die in HD 308 S2:2001 neu festgelegten harmonisierten Aderfarben wurden übernommen.
- Die normative Verweisung auf HD 383 wurde durch die auf EN 60228 ersetzt mit dem zusätzlichen Hinweis auf den normativen Charakter der dort angegebenen Grenzwerte.
- In Teil 3-G für PVC-isolierte Kabel wurden Anforderungen für PE-Mäntel neu aufgenommen.
- In Teil 3-G für PVC-isolierte Kabel wurden einige weitere Querschnitte in die Tabellen 9 bis 11 neu aufgenommen.
- Wegen besserer Fertigungsverfahren mit geringeren Toleranzen ergeben sich in vielen Fällen gegenüber der bestehenden Norm geringfügig reduzierte maximale Außendurchmesser.
- Im Teil 5-G wurden bei den VPE-isolierten Kabeln Kleinstwerte für die Außendurchmesser neu aufgenommen.
- Im Teil 5-G wurde die Prüfung der Haftfestigkeit zwischen VPE-Adern und Gießharzformstoffen im Rahmen der Typprüfung (nicht-elektrische Eigenschaften) neu eingeführt. Mit dieser Prüfung wird nachgewiesen, dass die Aderoberfläche die erforderliche Haftungseigenschaft besitzt.
- In den Teilen 3-G und 5-G enthält der Hauptabschnitt 4, Leitfaden für die Verwendung, nur die von Anhang A in Teil 1 abweichenden Empfehlungen.
Zuständig ist das UK 411.1 "Starkstromkabel" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.