a) Aktualisierung der normativen Verweisungen im Abschnitt 2;
b) Klarstellung der Begriffe Zusatz-/Hilfseinrichtung, Hilfs- und zugehöriges Gerät in Abschnitt 3 und an den in Frage kommenden Textstellen der Norm;
c) Einführung der Überschriften 4.1, 5.1, 6.1, 6.2.1, 6.4.1, 6.6.1, 7.2.1, 7.3.1, 7.3.2.1, 7.4.2.1, 7.4.3.1, 7.6.1, 7.6.4.1, A.2.3.1 und D.1.1.1 bei entsprechender Erhöhung der Nummern der jeweils nachfolgenden Abschnitte um 1;
d) Ergänzung von 5.3 einschließlich des Bildes 1;
e) genauere Festlegung der Impedanz des Tastkopfs und der Stromzange in 6.1;
f) Änderung von 6.2.2;
g) Ergänzung von beispielhaften Betriebsbedingungen 6.4.4;
h) Klarstellung in 6.4.5;
i) Ergänzung in 6.5.1, dass die Regelung a) nur für schwankende Aussendungen gilt, die in der Nähe des Grenzwerts liegen;
j) Ergänzung in 6.5.3, dass auch die "Zero-span-" oder die Zeitanalyse-Funktion eines Oszilloskops für die Messung der Dauer der Störgröße genutzt werden kann;
k) Streichung des Hinweises auf maximale Durchstimmgeschwindigkeiten sowie der Festlegung, dass einzelne Knacke ausgenommen sind, in 6.6.2;
l) Ergänzung einer Anmerkung zur Verfügbarkeit von realen Werten für die Proportionalitätskonstante k in 6.6.3;
m) Streichung von (nach alter Nummerierung) 7.3.1.2, 7.3.1.3, 7.3.2.1 und 7.3.3.1, da die entsprechenden Festlegungen durch die IEC/CISPR 16-1-2 abgedeckt sind;
n) Umbenennung der T-Netznachbildung in Y-Netznachbildung in 7.3.2.2, 7.4.3.3;
o) Ergänzung einer Beschreibung zur Verwendung des kapazitiven Tastkopfs in 7.3.3;
p) Ergänzung einer Anmerkung zu Bild 7 in 7.4.1;
q) Erhöhung des Abstands zwischen Prüfling und Masseplatte in Bild 9 und Bild 10 auf 15 cm;
r) Ergänzung von Festlegungen zur Messung mit Hilfe von Spannungstastköpfen (neuer Abschnitt 7.4.5);
s) Ergänzung einer Festlegung in 7.5.1 zur Leitungsanordnung bei Systemen, um den Einfluss von magnetischen Feldern auf die Aussendungsmessung so klein wie möglich zu halten;
t) Ergänzung einer Festlegung in 7.5.2 zum Abstand von systeminternen Einheiten;
u) Änderung der Einschränkungsbedingung für Messungen am Aufstellungsort in 7.6.1;
v) Ergänzung eines Leitfadens zur Verbesserung von Messaufbauten mit Netznachbildungen (neuer Anhang E).