Gegenüber DIN VDE 0833-1 (VDE 0833-1):2003-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Die "Normativen Verweisungen" wurden der eigenständige Abschnitt 2.
b) Der Anwendungsbereich wurde für besondere Betreiberorganisationen erweitert.
c) Die Begriffe des seitherigen Abschnittes 2 wurden erweitert, alphabetisch geordnet, ein Abkürzungsverzeichnis angefügt und im Abschnitt 3 zusammengeführt. Viele Begriffe wurden aktualisiert, neu aufgenommen bzw. aus den anderen Normenteilen der Reihe DIN VDE 0833 (VDE 0833) übernommen, sowie mit Europäischen Normen abgeglichen.
d) Im Abschnitt 4 wurden die Inhalte der seitherigen Abschnitte 3 und 4 zusammengeführt und mit den zz. vorliegenden Europäischen Normen, insbesondere DIN EN 50131-1, abgeglichen.
e) Der Inhalt von DIN VDE 0833-1 (VDE 0833-1):2003 05, Abschnitt 5 wurde erneut überarbeitet. Dabei wurde festgestellt, dass die im vierteljährlichen Zeitintervall vorgesehene Begehung von Gefahrenmeldeanlagen (GMA) eine nicht der Instandhaltung zuzuordnende Tätigkeit ist und diese deshalb auch von der neu definierten sachkundigen Person für Gefahrenmeldeanlagen ausgeführt werden darf.