Dieser Teil der IEC 60793 2 gilt für Lichtwellenleiter der Typen B1.1, B1.2, B1.3 und der Kategorien B2, B4, B5 und B6. Eine Gegenüberstellung Im Anhang I veranschaulicht den Bezug der IEC- und ITU-T-Bezeichnungen zueinander. Diese Fasern werden in Nachrichtenübertragungseinrichtungen und Lichtwellenleiterkabeln eingesetzt oder können deren Bestandteil sein.
Für diese Fasern gelten drei Arten von Anforderungen:
- allgemeine Anforderungen, festgelegt in IEC 60793 2;
- spezielle Anforderungen, die für die Einmodenfasern der Kategorie B gemeinsam gelten, sind in der vorliegenden Norm in Abschnitt 3 enthalten;
- besondere Anforderungen an einzelne Fasertypen oder spezielle Anwendungen sind in den Anhängen A bis G festgelegt;
- Bei einigen Familienspezifikationen gibt es Unterkategorien, die auf der Basis von Unterschieden in den Spezifikationen der Übertragungseigenschaften eingeteilt werden. Die Bezeichnungen für diese Unterkategorien sind in den jeweiligen Familienspezifikationen angegeben.
Zuständig ist das UK 412.6 "Lichtwellenleiter und Lichtwellenleiterkabel" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.