Diese Änderung zur DIN EN 50083-8 (VDE 0855-8):2002-11 soll ohne vorherige Veröffentlichung eines Norm-Entwurfs herausgegeben werden. Folgende Änderung ist beabsichtigt:
In Anhang A ist die A-Abweichung für Deutschland zu streichen (Abschnitt A.4).
Hintergrund ist, dass die Nutzungsbestimmung 30 (NB 30) der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (FreqBZPV) vom 26.04.2001 nicht mehr gültig ist.
Zuständig ist das K 735 "Kabelnetze und Antennen für Fernsehsignale, Tonsignale und interaktive Dienste" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
H.-G. Göring