Teil 2-28: Besondere Anforderungen für Nähmaschinen
Kurzdarstellung
Diese Norm behandelt die Sicherheit von elektrischen Nähmaschinen für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke, deren Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V für Einphasengeräte und 480 V für andere Geräte beträgt. Nähmaschinen mit mehr als einer Nadel und einer Vorrichtung zum Schneiden des Nähgutes (Overlock-Nähmaschinen) und Elektro-Ausrüstungen zum Anbau an nicht elektrische Nähmaschinen fallen in den Anwendungsbereich dieser Norm. Durch die in die Europäische Norm EN 60335-2-28:2003 eingearbeitete Änderung A1:2008 werden die "Einleitung" sowie die Abschnitte 1 "Anwendungsbereich", 7 "Aufschriften und Anweisungen" und die "Literaturhinweise" der EN 60335-2-28:2003 ergänzt oder geändert. Zuständig ist das UK 511.11 "Motorische Geräte" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE. Thomas Brüggemann
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 60335-2-28 (VDE 0700-28):2004-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die bei IEC erschienene Änderung A1:2008 zur IEC 60335-2-28:2002, die inzwischen als Änderung A1:2008 zur EN 60335-2-28:2003 ratifiziert ist, wurde eingearbeitet. b) Die Einleitung sowie die Abschnitte 1 "Anwendungsbereich", 7 "Aufschriften und Anweisungen" und die "Literaturhinweise" wurden ergänzt oder geändert.
Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Teil 2-28: Besondere Anforderungen für Nähmaschinen (IEC 60335-2-28:2002, modifiziert); Deutsche Fassung EN 60335-2-28:2003
Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 2-28: Besondere Anforderungen für Nähmaschinen (IEC 61/3338/CDV:2007); Deutsche Fassung EN 60335-2-28:2003/prA1:2007
Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 2-28: Besondere Anforderungen für Nähmaschinen (IEC 60335-2-28:2002, modifiziert + A1:2008); Deutsche Fassung EN 60335-2-28:2003 + A1:2008 + A11:2018