Diese Norm gilt für die Sicherheit elektrischer Bodenbehandlungs- und Nassschrubbmaschinen für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke, deren Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V beträgt.
Bodenbehandlungsmaschinen sind Geräte zum Glanzschleifen von Böden, Polieren von Böden und Bohnern von Böden. Nassschrubbmaschinen sind Geräte zum Schrubben von Fußböden, Schamponieren von Teppichen und Schamponieren von Polstermöbeln.
Durch die in die Europäische Norm EN 60335-2-10:2003 eingearbeitete Änderung A1:2008 werden die "Einleitung" sowie der Abschnitt 1 "Anwendungsbereich" und die "Literaturhinweise" der EN 60335-2-10:2003 ergänzt oder geändert.
Zuständig ist das UK 511.11 "Motorische Geräte" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Thomas Brüggemann