Die vorliegende Europäische Norm legt Anforderungen, Leistungsmerkmale und Prüfverfahren für EV fest, die als Bestandteil von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen zu verwenden sind. Die EV muss entweder ein integraler Bestandteil eines Anlageteils einer EMA/ÜMA oder ein eigenständiges Anlageteil sein. Die Bedien- und Anzeigefunktionen dürfen in die EV eingebaut sein oder dürfen von einem anderen Anlageteil der EMA/ÜMA, z. B. einer Zentrale (Z), bereitgestellt werden.
Zuständig ist das UK 713.1 "Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Henryk Sieradzki