20/472/CDV:2001-05
Prüfungen an Kabeln und isolierten Leitungen unter Brandbedingungen -
Funktionserhalt Teil 12: Prüfgeräte - Flamme und Schlag mit einer Temperatur von mindestens 830 °C Teil 12: Prüfgeräte - Flamme und Schlag mit einer Temperatur von mindestens 830 °C