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27.10.2016 Hinweis zur Norm

Elektrische Sicherheit bei Unterkünften von Flüchtlingen

Informationspapier des K 221 "Elektrische Anlagen und Schutz gegen elektrischen Schlag" zur Sicherstellung der elektrischen Sicherheit bei Unterkünften für Flüchtlinge und Asylsuchenden

Kontakt
Dirk Barthel
Zuständiges Gremium

Errichtung und Anpassung von elektrischen Anlagen in Flüchtlingsunterküften

1. Nachrüsten von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) für Steckdosenstromkreise

In einphasigen und in mehrphasigen Wechselspannungs- TN- und TT-Systemen muss nach DIN VDE 0100 – 410 (VDE0100-410) ein zusätzlicher Schutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom von nicht größer 30 mA vorgesehen werden für:

  • alle Steckdosen mit einem Bemessungsstrom bis einschließlich 20 A, die für die Benutzung durch Laien und zur allgemeinen Verwendung bestimmt sind;

Im Vordergrund dieser Maßnahme steht der Schutz der Personen, die elektrische Verbrauchsmittel an eine Steckdose anschließt und betreibt.

Der Einsatz einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) und eines Leitungsschutzschalters als eine kombinierte Einheit, so genannte (FI/LS-Schalter), wird zur Nachrüstung empfohlen für Stromkreise im Außen- und Innenbereich eines Gebäudes.

2. Bauordnungsrechtliche Anforderungen

Für die Errichtung von oder die Änderung der Nutzung bestehender Gebäude zu Unterkünften für Flüchtlinge und Asylsuchende sind die bauordnungsrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes zu berücksichtigen, wie Landesbauordnung und verbundene Sonderbauordnungen.

Des Weiteren sind die jeweilige Baugenehmigung und das dieser zugrunde liegende Brandschutzkonzept zu beachten. Handelt es sich um eine baugenehmigungsfreie Errichtung oder Nutzungsänderung ist die Aufstellung eines Konzeptes mit wesentlichen brandschutztechnischen Anforderungen und insbesondere Art und Umfang erforderlicher sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen empfohlen.

3. Kabel- und Leitungslängen, Art und Verlegung

Insbesondere bei Unterbringungen in Zelten, Leichtbau-Hallen und Containerbauten sind elektrische Flächenheizungen sowie andere mobile Heizsysteme im Einsatz. Hierbei sind insbesondere Brandschutz, Evakuierung und Kabel- und Leitungslängen in Bezug auf die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen zu betrachten.

DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410)
Zulässige Leitungslänge zur Einhaltung der Abschaltzeiten

Für alle Endstromkreise bis 32 A sind folgende Abschaltzeiten für den Fehlerschutz einzuhalten: 0,4 s für TN-Systeme; 0,2 s für TT-Systeme bei 230/400 V AC.
Der Fehlerschutz kann mit Überstrom-Schutzeinrichtungen (Sicherungsautomaten) erreicht werden, wenn im Fehlerfall der für die Abschaltung in der vorgegebenen Zeit notwendige Strom zum Fließen kommt. Insbesondere in TT-Systemen ist es jedoch meist erforderlich, Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) zu verwenden, um die geforderten Abschaltzeiten einzuhalten.
Für andere Stromkreise (wie z.B. Verteilerstromkreise) werden Abschaltzeiten von 5 s in TN-Systemen bzw. 1 s in TT-Systemen gefordert.
Der im Fehlerfall tatsächlich fließende Strom ergibt sich aus der Nennwechselspannung Außenleiter gegen Erde (typisch 230 V) und den insgesamt in der Fehlerschleife vorhandenen Impedanzen.
Die Grenzlängen, resultierend aus den Abschaltzeiten, brauchen nicht beachtet werden, wenn der Fehlerschutz nach DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) durch eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (hier vorzugsweise Typ B) sichergestellt wird.

DIN VDE 0100-420 (VDE 0100-420):2016-02
422.2 Bedingungen für die Evakuierung im Notfall

Sofern bauordnungsrechtlich keine abweichenden Festlegungen getroffen sind, gelten nachfolgende Aussagen.

Für die betrachteten Unterkünfte gilt in der Regel:

- hohe Personendichte und einfache Evakuierung oder
- hohe Personendichte und schwierige Evakuierung.

  • Es dürfen Kabel- und Leitungsanlagen Flucht- und Rettungswege nicht durchqueren, es sei denn, die Kabel und Leitungen der Kabel- und Leitungsanlagen sind zusätzlich ummantelt oder umhüllt, entweder durch das Kabelführungssystem oder durch andere Maßnahmen.
  • Kabel- und Leitungsanlagen, die Flucht- und Rettungswege durchqueren, dürfen sich nicht im Handbereich befinden, es sei denn, sie sind mit einem Schutz gegen mechanische Beschädigung, die während eines Rettungsvorgangs entstehen kann, versehen.
  • Kabel- und Leitungsanlagen in Flucht- und Rettungswegen müssen auf kürzesten Wegen verlegt sein und dürfen nicht flammenausbreitend wirken.
  • Die Verwendung elektrischer Betriebsmittel, die entzündliche Flüssigkeiten enthalten, ist nicht gestattet.

422.3 Räume oder Orte mit besonderem Brandrisiko – Feuergefährdete Betriebsstätten

ANMERKUNG   Kabel- und Leitungsanlagen von Verteilungsstromkreisen stellen in feuergefährdeten Betriebstätten zusätzlich zu den unten aufgeführten Endstromkreisen ein Brandrisiko dar. Deshalb sollten auch diese Stromkreise wie nachfolgend gefordert geschützt werden.

Endstromkreise, die elektrische Betriebsmittel in der feuergefährdeten Betriebsstätte versorgen oder diese durchqueren sowie elektrische Verbrauchsmittel müssen bei Isolationsfehlern wie nachfolgend beschrieben geschützt werden:

a) In TN- und TT-Systemen müssen Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom IΔN ≤ 300 mA eingesetzt werden. Wo widerstandsbehaftete Fehler einen Brand entzünden können, z. B. bei Deckenheizungen mit Flächenheizelementen, muss der Bemessungsdifferenzstrom der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) IΔN ≤ 30 mA betragen.

ANMERKUNG 1 Bei Flächenheizungen ist diese Anforderung erfüllt, wenn die Abschaltung bei einer Leistung von nicht mehr als 7 W an der Stelle des Isolationsfehlers erfolgt. In elektrischen Anlagen mit einer Bemessungs-spannung 230/400 V AC werden für diesen Zweck Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA eingesetzt.

ANMERKUNG 2 Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) sind nach DIN VDE 0100-530 (VDE 0100-530) auszuwählen und zu errichten.

DIN VDE 0100-551 (VDE 0100-551)
Schutztrennung mit mehr als einem Verbrauchsmittel

Allgemeines:
Für die Schutztrennung mit mehr als einem Verbrauchsmittel sind auch die folgenden Ausführungen möglich.
Es wird empfohlen, dass das Produkt aus Nennspannung des Stromkreises U0 in Volt und Gesamtlänge des Leitungssystems in Metern nicht größer als 100 000 Vm ist, jedoch darf die Gesamtlänge der Kabel und Leitungen 500 m nicht überschreiten.

Schutztrennung mit Isolationsüberwachungsgerät (IMD) und automatischer Abschaltung
Es muss ein Isolationsüberwachungsgerät (IMD) nach DIN EN 61557-8 (VDE 0413-8) installiert werden. Sinkt der Isolationswiderstand zwischen den aktiven Teilen und dem ungeerdeten Schutzpotentialausgleichsleiter unter den Wert von 100 Ω/V Leitung/Erde Spannung U0, müssen die Stromkreise der elektrischen Verbrauchsmittel innerhalb 1 s selbsttätig von der eigenständigen Stromerzeugungseinrichtung abgeschaltet werden. Die Ansprechzeiten sollten nach Angaben von EN 61557-8 geprüft werden.

Schutztrennung mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) und automatischer Abschaltung
Pro Stromkreis oder Steckdose muss eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) eingesetzt werden, so dass nur ein Verbraucher durch eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) geschützt wird. Im Allgemeinen kann ein erster Isolationsfehler nicht von einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) erkannt werden. Im Falle eines zweiten Isolationsfehlers an einem anderen aktiven Leiter, wird einer der Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) den fehlerbehafteten Stromkreis abschalten. Die Eigenschaften der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) müssen nach DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06, Tabelle 41.1 ausgewählt werden.

In dieser Anwendung dürfen nur Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) Typ B für 1-phasige und 3-phasige Netze eingesetzt werden. Wenn sichergestellt ist, dass keine Gleichfehlerströme ≥ 6 mA durch alle möglicherweise angeschlossenen Verbrauchsmittel verursacht werden, kann eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) Typ A eingesetzt werden.

4. Unterscheidung Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylsuchende nach "massiver Bauweise" und "Zeltstädte"; (Katastrophenschutz)

Insbesondere für die Versorgung von bewohnbaren Zelten oder Parkwohnheimen sind auch die Anforderungen an die entsprechenden Versorgungsstromkreise in Anlehnung an DIN VDE 0100-708 (VDE 0100-708) zu berücksichtigen.
Die übrigen elektrischen Anlagen in „massiver Bauweise“ sind nach den allgemeinen Anforderungen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) zusammen mit den relevanten besonderen Anforderungen von Gruppe 700 der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) zu errichten.

5. Hinweis auf Erst- und wiederkehrende Prüfung

Der Eigentümer eines Gebäudes hat dafür zu sorgen, dass durch eine Elektrofachkraft neu errichtete elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden

  • vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme und
  • in bestimmten Zeitabständen.

Er ist daher gut beraten, wenn er sich vom Errichter einer neu errichteten elektrische Anlage oder vom Inverkehrbringer eines elektrischen Betriebsmittels ausdrücklich bestätigen lässt, dass diese den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Neu errichtete elektrische Anlagen müssen deshalb vor der Inbetriebnahme nach DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600) geprüft werden.

Bei elektrischen Betriebsmitteln ist durch Prüfungen, die in den jeweiligen Produktnormen aufgeführt sind, festzustellen, ob sie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Als Ersatz für eine Bestätigung des Herstellers kann für anschlussfertige elektrische Betriebsmittel ein Prüfzeichen wie das „VDE“-Zeichen angesehen werden.

Zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes sind elektrische Anlagen z.B. nach VDE 0105-100 (VDE 0105-100) und elektrische Betriebsmittel z.B. nach DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702) in bestimmten Zeitabständen wiederkehrend zu prüfen.

Der E-CHECK, von einem Fachbetrieb ausgeführt, kann auch genutzt werden, um wichtige Fragen zu klären und zu beraten. Das Prüfergebnis wird protokolliert und dem Auftraggeber überreicht.

6. Anpassung der betroffenen Anlagenteile an neue Betriebsbedingungen (siehe DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100))

Elektrische Anlagen werden im Laufe ihrer Nutzungszeit an geänderte Nutzungs- oder Betriebsbedingungen anzupassen sein, möglicherweise sogar mehrfach.
Gründe hierfür können sein:

  • eine Erweiterung der elektrischen Anlage z.B. durch Nutzung von zusätzlichen Elektrohaushaltsgroßgeräten ,
  • zusätzliche Funktionen in der elektrischen Anlage z.B. Telekommunikationsgeräte, Multimediageräte und/oder Computer-Netzwerke,
  • Nutzungsänderungen einzelner Räume oder Bereiche,
  • steigende Strombelastbarkeiten der elektrischen Leitungen oder
  • die Neuaufteilung der bestehenden Stromkreise.

DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100) fordert, dass elektrische Anlagen den Errichtungs-normen entsprechend in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten sind. Bei Änderung der Betriebsbedingungen oder Umgebungsbedingungen müssen die bestehenden davon betroffenen Anlagenteile den jeweils gültigen Errichtungsnormen angepasst werden.

7. Branderkennung und Brandmeldung

Aufgrund der Nutzungsart und des zu erwartenden Nutzerverhaltens sind Brandgefahren nicht auszuschließen. Unter Berücksichtigung der Belegungssituation wird eine Überwachung der Aufenthaltsräume einschließlich der zugehörigen Rettungswege, sowie der direkt an die Rettungswege anschließenden Räume mit nicht nur geringen Brandlasten mittels geeigneter Brandmeldetechnik empfohlen.

Vorzugsweise sollten Brandmeldeanlagen gemäß DIN VDE 0833-2 (VDE 0833-2) mit mindestens akustischer interner Alarmierung zur Gebäudeevakuierung im Brandfall zum Einsatz kommen. In Gebäuden mit insgesamt nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m2 Grundfläche und wohnungsähnlicher Nutzung, kann die Ausstattung mit Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676, vorzugsweise funkvernetzt, ausreichend sein. Den Gebäudenutzern muss das Gefahrensignal zur Kenntnis gebracht werden.

8. Hinweise für Anwender/Betreiber

Die häufigsten Fehlanwendungen sind z. B. der Einsatz von Mehrfachsteckdosen, Heizgeräten, Single-Kochgeräten, Tauchsiedern.

An dieser Stelle auch der Hinweis auf das GDV-Merkblatt „Brandschutz in Ihrer Unterkunft“. Es informiert neben Brandschutz und über das richtige Verhalten im Brandfall. Die Hinweise sind in vier Sprachen übersetzt: Englisch, Französisch, Arabisch und Farsi.

9. Blitz- und Überspannungsschutz

Grundsätzlich gilt, dass bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen sind.

Sonderbauten, die zur Unterbringung von Personen (hier Flüchtlinge) bestimmt sind, werden als Gebäude betrachtet, bei denen Blitzschlag zu schweren Folgen führen kann. Daher ist ein geeignetes Blitzschutzsystem (Innerer und Äußerer Blitzschutz) vorzusehen, das auch bei Blitzschlag und Überspannungen den Ausfall sowie Zerstörung der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen (z. B. Brandmelde- und Alarmierungsanlage, Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsstromversorgung) verhindert.
Sollten keine Maßnahmen seitens des Brandschutznachweis/-konzepterstellers gefordert sein, muss zwingend Rücksprache mit dem Verantwortlichen gehalten werden.

In der Praxis haben sich 3 Formen der Unterbringung etabliert, deren Anforderungen bezüglich Blitzschutz- und Überspannungsschutzmaßnahmen folgend angegeben sind:

Form der UnterbringungForderung BlitzschutzmaßnahmeWeiterführende Informationen sind indiesen VDE-ABB-Merkblättern zu finden
Standardgebäude
(z. B. Wohngebäude)
keine weiteren Anforderungen
Standardgebäude ind exponierter Lage (z. B. freistehendes haus auf Bergkuppe)anforderungen nach der Bauordnung
Sonderbauten einschließlich Notunterkünfte z. B.
- HallenÄußerer und innerer Blitzschutz notwendig
- ContainernÄußerer und innerer Blitzschutz notwendig
- Zelten > 75 qmÄußerer und innerer Blitzschutz notwendigBlitzschutz beim Zelten, Campen und auf dem Campingplatz,
Blitzschutz von Schutzhütten
- TraglufthallenÄußerer und innerer Blitzschutz notwendigBlitzschutz beim Zelten, Campen und auf dem Campingplatz,
Blitzschutz von Schutzhütten

Entsprechend der Bauart müssen individuell wirksame Maßnahmen des Inneren und des Äußeren Blitzschutzes von einer Blitzschutzfachkraft und/oder fachkundigen Elektrofachkraft geplant und ausgeführt werden.

10. Sicherheitsbeleuchtung

Sonderbauten, die zur Unterbringung von Personen (hier Flüchtlinge) bestimmt sind, werden als Gebäude betrachtet, in denen der Ausfall der Allgemeinbeleuchtung zu Personenschäden führen kann. Daher ist eine geeignete Sicherheitsbeleuchtung vorzusehen, die bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung die Fluchtwege mit 1 Lux ausleuchtet und Sicherheitszeichen be- oder hinterleuchtet, um das gefahrlose Verlassen eines Gebäudes zu gewährleisten.

Arbeitsstättenverordnung sowie das objektspezifische Brandschutzgutachten als auch die objektspezifische Baugenehmigung sind zu beachten.

Sollten keine Maßnahmen im Brandschutzgutachten/in der Baugenehmigung gefordert sein, muss zwingend Rücksprache mit dem Verantwortlichen gehalten werden.

Redaktioneller Hinweis:

Die im Text aufgeführten Normen und Standards können Sie beim VDE VERLAG erwerben.

Zum VDE VERLAG

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