EU-Flagge mit weiteren Flaggen im Hintergrund
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07.09.2020 Kurzinformation

Rechtsgutachten schafft Klarheit zu harmonisierten Europäischen Normen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat ein Rechtsgutachten zum europäischen System harmonisierter Normen veröffentlicht. Auf über 60 Seiten legt es dar, welche Rechtsnatur harmonisierte Europäische Normen vor dem Hintergrund der letzten europäischen Rechtsprechung haben und wie die Pflichten und Prüfgrenzen der Europäischen Kommission definiert sind.

Seit dem James-Elliott-Urteil (2016) wird die Verordnung 1025/2012 (Normungsverordnung) durch die Europäische Kommission neu ausgelegt, was u. a. zu einer verzögerten Listung von fertiggestellten harmonisierten Europäischen Normen im Amtsblatt der EU führte.

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Johannes Koch
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Das nun veröffentlichte Gutachten, das das Ministerium bei der Kanzlei Redeker/Sellner/Dahs beauftragt hatte, beschäftigt sich vor diesem Hintergrund auch mit der Frage nach der Notwendigkeit zur Einführung von (zusätzlichen) Kontrollmechanismen durch die Europäische Kommission sowie der Rolle der EU-Mitgliedsstaaten im EU-Normungsausschuss. Die Juristen kommen dabei im Wesentlichen zu folgenden Ergebnissen:

  • Harmonisierte Normen sind nicht mit dem sonstigen Unionsrecht gleichzusetzen. Sie stellen keine Rechtsakte der Europäischen Kommission dar.
  • Die Europäische Kommission darf keinen inhaltlichen Einfluss auf harmonisierte Normen nehmen, sondern lediglich formell prüfen, ob Inhalte der Norm mit den zugrundeliegenden Anforderungen des Normungsauftrags bzw. des Harmonisierungsrechtsakts vereinbar sind. Sie darf den Normungsprozess nicht duplizieren oder gar eigene technische Regeln setzen.
  • Die Europäische Kommission haftet nicht für etwaige technische Fehler in harmonisierten Normen. Die Prüfpflicht ist nicht mit einer Haftung gleichzusetzen.
  • Die Mitgliedstaaten können gegen einzelne Verfahrensschritte der Europäischen Kommission mittels einer Nichtigkeits- oder Untätigkeitsklage vorgehen, insbesondere wenn eine für die Listung im Amtsblatt vorgeschlagene Norm nicht gelistet wird, obwohl die Norm allen Anforderungen genügt.

Die europäische Wirtschaft hat wiederholt in den vergangenen Jahren auf Probleme, die durch die Auslegung des James-Elliott-Urteils seitens der Europäischen Kommission entstanden sind, hingewiesen. Nicht zuletzt führt die Verzögerung bei der Listung harmonisierter Normen im Amtsblatt der EU zu einem erhöhten Erfüllungsaufwand für Inverkehrbringer im EU-Binnenmarkt und verzögert die Verbreitung von innovativen Technologien.

Die europäischen Normungsorganisationen CEN und CENELEC, gemeinsam mit ihren deutschen nationalen Mitgliedsorganisationen DIN und DKE, sind an einer zukunftsfähigen und effizienten Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission interessiert und setzen sich aktiv auf allen Ebenen dafür ein. Die Stärkung des europäischen Normungssystems ist mit Blick auf den globalen Wettbewerb und dringende gesellschaftspolitische Herausforderungen notwendig. Und auch das Ziel der Europäischen Union, eine digitale und nachhaltige europäische Wirtschaft zu fördern, wird durch eine starke europäische Normung gestützt. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, ist ein Funktionieren des europäischen Systems harmonisierter Normen somit wichtiger denn je.

Das vollständige Rechtsgutachten sowie ein Q&A finden Sie auf der Webseite des BMWi unter:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Meldung/2020/20200831-rechtsgutachten-zum-europaeischen-normungssystem.html


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