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09.09.2020 Kurzinformation

Brexit - Mitgliedschaft von BSI bei CEN und CENELEC

Am 31. Januar 2020 hat das Vereinigte Königreich formal die Europäische Union verlassen. Derzeit befindet sich das Land im sogenannten Übergangszeitraum, in dem das Vereinigte Königreich sowohl Teil der Zollunion als auch des Binnenmarkts bleibt.

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Florian Spiteller

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Seit den ersten Ankündigungen über den möglichen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union haben sich die europäischen Normungsorganisationen CEN und CENELEC mit den Auswirkungen auf die Mitgliedschaft des britischen Normungsinstitutes BSI beschäftigt. Um trotz der politischen Diskussionen eine Rechtssicherheit für das europäische Normungssystem, seine Mitglieder und für BSI zu schaffen, hatten die Generalversammlungen von CEN und CENELEC im November 2018 eine Übergangsfrist für die weitere Mitgliedschaft von BSI bei CEN und CENELEC bis Ende 2020 vereinbart. Diese Übergangsfrist wurde im Juni 2020 auf den Generalversammlungen von CEN und CENELEC bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Innerhalb der Übergangsfrist hat BSI alle Rechte und Pflichten eines CEN- und CENELEC-Mitglieds aus einem Nicht-EWR-Land.

CEN und CENELEC haben es sich zur Aufgabe gemacht, diese Übergangsfrist für die Festlegung des zukünftigen Mitgliedsstatus von BSI in CEN und CENELEC zu nutzen.


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