Dieser Teil von IEC 62841 gilt für transportable Tischkreissägen mit
– einem gezahnten einzelnen Sägeblatt oder
– gestapelten Sägeblättern, die eine(n) einzelne(n) Nut oder Schlitz sägen, oder
– einem Profilfräser,
mit einem Sägeblattdurchmesser zwischen 105 mm und 315 mm, vorgesehen zum Schneiden von Holz und ähnlichen Materialien, Kunststoffen und Nichteisenmetallen mit Ausnahme von Magnesium, die im Folgenden einfach als Säge oder Elektrowerkzeug bezeichnet werden können.
Diese Norm gilt für Tischkreissägen mit einer Masse von:
– maximal 25 kg für Elektrowerkzeuge, die von einer Person von Hand angehoben werden können;
– maximal 50 kg für Elektrowerkzeuge, die von zwei Personen von Hand angehoben werden können.
Das vorliegende Dokument behandelt unter anderem ergänzende Anforderungen im Abschnitt 8 zu Aufschriften und Gebrauchsinformationen, ersetzt die geforderten Performance-Level im Abschnitt 18 zum unsachgemäßen Betrieb und ersetzt diverse Unterabschnitte des Abschnitts 19 zur mechanischen Gefährdung. Des Weiteren werden Anforderungen zur mechanischen Festigkeit und dem Aufbau erweitert. Diese Norm gilt nicht für transportable Tischkreissägen zum Schneiden von anderen Metallen wie Magnesium, Stahl und Eisen. Die Norm gilt nicht für Tischkreissägen mit einer automatischen Zuführungseinrichtung. Dieses Dokument ist beispielsweise für Hersteller und Anwender zur Prüfung von Tischkreissägen heranzuziehen.