Diese Internationale Norm legt Kennzeichnungen, Prüfungen und Anforderungen an Lithium-Sekundärzellen (-Akkumulatoren) und -batterien für industrielle Anwendungen einschließlich ortsfester Anwendungen fest.
Wenn eine IEC Norm Prüfbedingungen und Anforderungen an Zellen für Sonderanwendungen festlegt und diese zu dieser Norm im Widerspruch stehen, dann ist der ersteren der Vorrang zu geben (z. B. Normenreihe IEC 62660 zu Straßenfahrzeugen).
Da diese Norm Batterien für verschiedene Industrieanwendungen berücksichtigt, enthält sie diejenigen Anforderungen, die für die verschiedenen Anwendungen als gemeinsame Mindestanforderungen gelten.
Diese Norm gilt für Akkumulatoren und Batterien. Wenn die Batterie in kleinere Einheiten geteilt ist, kann die kleinere Einheit als repräsentatives Teil der Batterie geprüft werden. Der Hersteller bezeichnet die geprüfte Einheit eindeutig. Der Hersteller darf auch Funktionen ergänzen, die in der fertigen Batterie in Bezug auf die geprüfte Einheit vorhanden sind.
In dieser Änderung wurden in den Unterabschnitten 5.2, 5.3, 6.3 und 7.3 Änderungen u.a. in Betreff der Zellbezeichnung und Batteriebezeichnung zur Vereinheitlichung und Korrektur vorgenommen.
Mit dieser Norm wird die Prüfung des Leistungsverhaltens von Lithium-Ionen-Akkumulatoren und Batterien festgelegt. Der Zweck dieser Norm ist die Beschreibung einer allgemeinen grundlegenden Prüfmethodik, die als eine Funktion der allgemeinen primären Prüfung von Lithium-Ionen-Akkumulatoren und Batterien fungiert, welche in verschiedenen Batterieanlagen zum Einsatz kommen können.
Der Anwendungsbereich des Dokumentes beschränkt sich auf Lithium-Sekundärzellen und -batterien für industrielle Anwendungen, einschließlich ortsfester Anwendungen.
Typische Beispiele für Anwendungen, in denen Zellen und Batterien eingesetzt werden, die in den Anwendungsbereich dieser Norm gehören, sind:
1) ortsfeste Anwendungen: Telekommunikation, unterbrechungsfreie Stromversorgungen (USV), Speichersysteme für Elektroenergie, Umschaltung der Stromversorgung, Notstromversorgung und ähnliche Anwendungen;
2) ortsveränderliche Anwendungen: Gabelstapler, Golfmobil, fahrerloses Flurförderzeug, Eisenbahn und Schifffahrt, ausgenommen Straßenfahrzeuge.