Dieser Normentwurf befasst sich mit der Sicherheit aller Arten von elektrischen Heizgeräten, die für die Haltung und Aufzucht von Tieren verwendet werden, beispielsweise: Wärmestrahler, elektrische Glucken, Inkubatoren, Kükenaufzuchtgeräte und Wärmplatten für Tiere, wobei die Bemessungsspannung der Geräte bei Einphasenbetrieb nicht mehr als 250 V und bei anderen Geräten nicht mehr als 480 V
beträgt. Er erkennt das international akzeptierte Niveau des Schutzes gegen Gefahren wie zum Beispiel solche elektrischer, mechanischer und thermischer Art sowie Brand- und Strahlungsgefahren von elektrischen Geräten an, die sachgemäß unter Berücksichtigung
der Gebrauchsanweisungen betrieben werden. Sie deckt auch ungewöhnliche Situationen ab, mit denen gleichwohl in der Praxis zu rechnen ist, und berücksichtigt die Art und Weise, in der elektromagnetische Phänomene den sicheren Betrieb von Geräten beeinflussen können. Er gilt nicht für Geräte, die ausschließlich für industrielle Zwecke bestimmt sind, Geräte, die zur Verwendung in Räumen vorgesehen sind, in denen besondere Bedingungen
vorherrschen, wie z. B. korrosive oder explosionsgefährdete Bereiche (Staub, Dampf oder Gas), in den Fußboden eingelassene Heizgeräte, Flächenheizelemente (IEC 60335-2-96) und Raumheizgeräte (IEC 60335-2-30).