Diese VDE-Anwendungsregel legt hierfür Begriffe, Konfigurationen, Anforderungen und Prüfungen fest und definiert Mindestanforderungen sowie Kriterien zur Bewertung von Messeinrichtungen. Der Begriff „Mindestanforderungen“ bedeutet, dass sich aus technischen Regeln und Rechtsvorschriften weitergehende Anforderungen ergeben können.
Diese VDE-Anwendungsregel gilt für Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge z. B. nach der Normenreihen IEC 61851. Messeinrichtungen für Schienenfahrzeuge werden von den Betrachtungen ausgeschlossen. Weiterhin können die Mindestanforderungen im Anwendungsfall Direktverkauf von dieser VDE-Anwendungsregel abweichen und sind aktuell in Bearbeitung.