E DIN EN 60286-1/A1:2021-02

Händedruck von zwei Geschäftsleuten
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Gurtung und Magazinierung von Bauelementen für automatische Verarbeitung -

Teil 1: Gurtung von Bauelementen mit axialen Anschlüssen (IEC 40/2746/CD:2020); Text Deutsch und Englisch

Kurzdarstellung

Dieser Teil der IEC 60286 gilt für die Gurtung von Bauelementen mit axialen Anschlüssen zur Verwendung in elektronischen Geräten. Im Allgemeinen sind die Gurte an den Anschlussdrähten der Bauelemente angebracht.
Sie behandelt die Anforderungen an die Gurtungsverfahren bei Verwendung von Geräten für das Vorformen der Anschlussdrähte, die automatische Verarbeitung, das Bestücken und andere Vorgänge und beinhaltet nur solche Maße, die für die Gurtung von Bauelementen für die vorgenannten Zwecke wesentlich sind. Soweit zutreffend sind dabei u.a. die folgenden Anforderungen zu erfüllen. Die Polung muss klar markiert sein, vorzugsweise durch Gurtbänder mit unterschiedlicher Farbe oder Kennzeichnung. Dabei muss die Farbe des Bandes an der Anode weiß oder neutral sein. Die Anschlussdrähte dürfen nicht geknickt oder verbogen sein. Beim Gurten dürfen die Anschlussdrähte nicht eingekerbt oder anderweitig beschädigt werden. Die Enden der Anschlussdrähte dürfen nicht über die Gurtbänder hinausragen. Die Bauelemente müssen im Gurt bzw. in den Gurten fest genug gehalten werden, so dass sie sich während der bestimmungsgemäßen Handhabung nicht lösen. Die Gurtbänder müssen die Lagerung der gegurteten Bauelemente aushalten. Die Gurtwerkstoffe dürfen sich weder längs der Anschlussdrähte ausbreiten (Migration) noch Dämpfe absondern, welche die Lötbarkeit oder die Eigenschaften der Bauelemente und ihrer Anschlussdrähte durch chemische Reaktion (z. B. Korrosion) nachteilig beeinflussen. Außerdem dürfen sich die Gurtbänder nicht voneinander lösen und dadurch bewirken, dass die Bauteile nach der Lagerung ihre Lage im Gurt verlieren; die Gurtwerkstoffe dürfen auch nicht so stark altern, dass sie ihre Festigkeit verlieren und beim Abrollen reißen, wenn die gegurteten Bauelemente von Hand oder auf Bestückungsmaschinen abgewickelt werden. Gurte benachbarter Lagen dürfen in der Verpackung nicht verkleben, z. B. durch offenliegenden Klebstoff. Die Bauelementegurte dürfen entweder auf Spulen aufgewickelt oder zickzackförmig gefaltet werden.

Dieses Dokument entspricht:

Dokumentart
Entwurf
Status
Historisch
Erscheinungsdatum
01.02.2021
Bereitstellungsdatum
15.01.2021
Einspruchsfrist
15.03.2021
Sprache
Deutsch
Zuständiges Gremium
Kontakt
Referat
Daniel Failer
Merianstr. 28
63069 Offenbach am Main

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Referatsassistenz
Marina El Sleiman
Merianstr. 28
63069 Offenbach am Main

3r8z4r.v292vz3r4QAuv.t53 Tel. +49 69 6308-327

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