Diese Internationale Norm behandelt die Sicherheit von elektromotorisch oder -magnetisch betriebenen:
- handgeführten Werkzeugen (Teil 2);
- transportablen Werkzeugen (Teil 3);
- Rasen- und Gartenmaschinen (Teil 4).
Die obenstehend angegeben Gruppen werden als “Elektrowerkzeuge” oder “Maschinen” bezeichnet.
Dieser Teil von IEC 62841 gilt für handgeführte Bohrmaschinen und Schlagbohrmaschinen, einschließlich Diamantkernbohrmaschinen. Dieses Dokument gilt ebenso für Bohrmaschinen, die mittels eingesetzter Schraubendreher-Bits zum Drehen von Schrauben verwendet werden können.
Dieses Dokument gilt nicht für Bohrhämmer, Schrauber, Schlagschrauber und Ratschenschrauber, selbst wenn diese als Bohrmaschine eingesetzt werden können.