Dieser Teil von IEC 61347 spezifiziert besondere Sicherheitsanforderungen an von Stromquellen für Sicherheitszwecke (ESSS) versorgte elektronische Betriebsgeräte für die Notbeleuchtung in Bereitschafts- und Dauerschaltung.
Er schließt besondere Anforderungen für elektronische Betriebsgeräte und Steuereinheiten für Leuchten mit Einzelbatterie für Notbeleuchtung ein, wie in der IEC 60598 2 22 festgelegt.
Die Norm ist für Betriebsgeräte für Leuchtstofflampen vorgesehen, sie ist jedoch auch auf andere Lampentypen, wie z. B. Glühlampen, Hochdruck-Entladungslampen und LEDs, anwendbar
Diese Norm behandelt den Notstrombetrieb eines Betriebsgerätes. Für Betriebsgeräte mit einer Kombination aus Netz- und Notbeleuchtungsbetrieb werden die Aspekte für den Netzbetrieb der Beleuchtung durch den entsprechenden Teil 2 von IEC 61347 abgedeckt.
In gleichstromversorgten elektronischen Betriebsgeräten für die Notbeleuchtung dürfen, aber müssen nicht elektrische Stromquellen für Sicherheitszwecke eingebaut sein (ESSS).
Die Norm gilt nicht für gleichstromversorgte elektronische Betriebsgeräte für die Notbeleuchtung, die für den Anschluss an ein zentrales Notstromversorgungssystem vorgesehen sind. Ein zentrales Notstromversorgungssystem könnte ein System mit Zentralbatterie sein.