Kurzdarstellung
Dieser Norm-Entwurf legt allgemeine Grundsätze und Verfahren für die Verwaltung von Alarmsystemen auf der Grundlage programmierbarer elektronischer Steuerungen und computergestützter Mensch-Maschine-Schnittstellentechnologie (HMI) für Anlagen in der Prozessindustrie fest. Sie deckt alle Alarme ab, die dem Bediener über das Leitsystem präsentiert werden, einschließlich der Alarme von grundlegenden Prozessleitsystemen, Meldetafeln, verpackten Systemen (z.B. Feuer- und Gassystemen und Notfallreaktionssystemen) und sicherheitsinstrumentierten Systemen.
Die Verfahren in dieser Norm sind auf kontinuierliche, chargenweise und diskrete Prozesse anwendbar. Es kann Unterschiede in der Umsetzung geben, um die spezifischen Anforderungen auf der Grundlage dieser Prozesstypen zu erfüllen.
In Gerichtsbarkeiten, in denen die Regierungsbehörden (z.B. auf nationaler, Bundes-, Landes-, Bundesstaats-, Provinz-, Kreis- oder Stadtebene) zusätzlich zu den Anforderungen dieser Norm ein Prozesssicherheitsdesign, ein Prozesssicherheitsmanagement oder andere Anforderungen festgelegt haben, sollten diese berücksichtigt werden.
Die primäre Funktion innerhalb des Alarmsystems besteht darin, Betreiber über anormale Prozessbedingungen oder Anlagenstörungen zu informieren und die Reaktion zu unterstützen. Die Alarmsysteme können sowohl das grundlegende Prozessleitsystem (BPCS) als auch das sicherheitsinstrumentierte System (SIS) umfassen, die jeweils Messungen von Prozessbedingungen und -logik verwenden, um Alarme zu generieren. Abbildung 1 veranschaulicht die Konzepte des Alarm- und Reaktionsdatenflusses durch das Alarmsystem. Das Alarmsystem umfasst auch einen Mechanismus zur Übermittlung der Alarminformationen an den Bediener über eine HMI, in der Regel über einen Computerbildschirm oder ein Annunciator Panel. Weitere Funktionen des Alarmsystems sind ein Alarm- und Ereignisprotokoll, ein Alarmhistoriker und die Generierung von Leistungskennzahlen für das Alarmsystem. Es gibt externe Systeme, die die Daten aus dem Alarmsystem verwenden können.
Die Verfahren in dieser Norm sind auf kontinuierliche, chargenweise und diskrete Prozesse anwendbar. Es kann Unterschiede in der Umsetzung geben, um die spezifischen Anforderungen auf der Grundlage dieser Prozesstypen zu erfüllen.
In Gerichtsbarkeiten, in denen die Regierungsbehörden (z.B. auf nationaler, Bundes-, Landes-, Bundesstaats-, Provinz-, Kreis- oder Stadtebene) zusätzlich zu den Anforderungen dieser Norm ein Prozesssicherheitsdesign, ein Prozesssicherheitsmanagement oder andere Anforderungen festgelegt haben, sollten diese berücksichtigt werden.
Die primäre Funktion innerhalb des Alarmsystems besteht darin, Betreiber über anormale Prozessbedingungen oder Anlagenstörungen zu informieren und die Reaktion zu unterstützen. Die Alarmsysteme können sowohl das grundlegende Prozessleitsystem (BPCS) als auch das sicherheitsinstrumentierte System (SIS) umfassen, die jeweils Messungen von Prozessbedingungen und -logik verwenden, um Alarme zu generieren. Abbildung 1 veranschaulicht die Konzepte des Alarm- und Reaktionsdatenflusses durch das Alarmsystem. Das Alarmsystem umfasst auch einen Mechanismus zur Übermittlung der Alarminformationen an den Bediener über eine HMI, in der Regel über einen Computerbildschirm oder ein Annunciator Panel. Weitere Funktionen des Alarmsystems sind ein Alarm- und Ereignisprotokoll, ein Alarmhistoriker und die Generierung von Leistungskennzahlen für das Alarmsystem. Es gibt externe Systeme, die die Daten aus dem Alarmsystem verwenden können.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 62682 (VDE 0810-682):2016-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Übernahme von Änderungen aus ANSI/ISA-18.2-2016;
b) Klarstellungen bezüglich der geforderten Systemfunktionen;
c) Klarstellungen bezüglich der Beschreibungen der Zustandsübergänge;
d) Anforderungen an die Wartung des Alarmsystems;
e) Neustrukturierung des Abschnitts Überwachung und Beurteilung.
a) Übernahme von Änderungen aus ANSI/ISA-18.2-2016;
b) Klarstellungen bezüglich der geforderten Systemfunktionen;
c) Klarstellungen bezüglich der Beschreibungen der Zustandsübergänge;
d) Anforderungen an die Wartung des Alarmsystems;
e) Neustrukturierung des Abschnitts Überwachung und Beurteilung.
Dieses Dokument entspricht:
Mit unserem DKE Newsletter sind Sie immer top informiert! Monatlich ...
- fassen wir die wichtigsten Entwicklungen in der Normung kurz zusammen
- berichten wir über aktuelle Arbeitsergebnisse, Publikationen und Entwürfe
- informieren wir Sie bereits frühzeitig über zukünftige Veranstaltungen