Dieser Norm-Entwurf legt allgemeine Grundsätze und Verfahren für die Verwaltung von Alarmsystemen auf der Grundlage programmierbarer elektronischer Steuerungen und computergestützter Mensch-Maschine-Schnittstellentechnologie (HMI) für Anlagen in der Prozessindustrie fest. Sie deckt alle Alarme ab, die dem Bediener über das Leitsystem präsentiert werden, einschließlich der Alarme von grundlegenden Prozessleitsystemen, Meldetafeln, verpackten Systemen (z.B. Feuer- und Gassystemen und Notfallreaktionssystemen) und sicherheitsinstrumentierten Systemen.
Die Verfahren in dieser Norm sind auf kontinuierliche, chargenweise und diskrete Prozesse anwendbar. Es kann Unterschiede in der Umsetzung geben, um die spezifischen Anforderungen auf der Grundlage dieser Prozesstypen zu erfüllen.
In Gerichtsbarkeiten, in denen die Regierungsbehörden (z.B. auf nationaler, Bundes-, Landes-, Bundesstaats-, Provinz-, Kreis- oder Stadtebene) zusätzlich zu den Anforderungen dieser Norm ein Prozesssicherheitsdesign, ein Prozesssicherheitsmanagement oder andere Anforderungen festgelegt haben, sollten diese berücksichtigt werden.
Die primäre Funktion innerhalb des Alarmsystems besteht darin, Betreiber über anormale Prozessbedingungen oder Anlagenstörungen zu informieren und die Reaktion zu unterstützen. Die Alarmsysteme können sowohl das grundlegende Prozessleitsystem (BPCS) als auch das sicherheitsinstrumentierte System (SIS) umfassen, die jeweils Messungen von Prozessbedingungen und -logik verwenden, um Alarme zu generieren. Abbildung 1 veranschaulicht die Konzepte des Alarm- und Reaktionsdatenflusses durch das Alarmsystem. Das Alarmsystem umfasst auch einen Mechanismus zur Übermittlung der Alarminformationen an den Bediener über eine HMI, in der Regel über einen Computerbildschirm oder ein Annunciator Panel. Weitere Funktionen des Alarmsystems sind ein Alarm- und Ereignisprotokoll, ein Alarmhistoriker und die Generierung von Leistungskennzahlen für das Alarmsystem. Es gibt externe Systeme, die die Daten aus dem Alarmsystem verwenden können.