Dieser Teil der IEC 61347 legt besondere Sicherheitsanforderungen für batterieversorgte elektronische Betriebsgeräte für den Einsatz in der Notbeleuchtung in Dauer- und in Bereitschaftsschaltung fest.
Er schließt besondere Anforderungen für elektronische Betriebsgeräte und Steuereinheiten für Leuchten mit Einzelbatterie für Notbeleuchtung ein, wie in IEC 60598-2-22 festgelegt.
Dieses Dokument ergänzt bzw. ändert die folgenden Abschnitte.
Abschnitt 3 wird um die Begiffe "Ausgangsfaktor im Notbetrieb, EOFX" und "Ausgangstrom im Notbetrieb" ergänzt.
Abschnitt 7 "Aufschriften" wird dahingehend ergänzt, dass für LED-Betriebsgeräte zusätzliche Angaben erforderlich werden.
Der bestehende Abschnitt 20 "Funktionale Sicherheit" wird gegliedert in 20.1 "Anforderungen an Betriegsgeräte für Leuchtstofflampen" und 20.2 "Anforderungen an Betriegsgeräte für LED-Lampen".
Zuständig ist das DKE/UK 521.3 "Geräte für Lampen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Zuständig ist das DKE/UK 521.3 "Geräte für Lichtquellen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.