Dieser Änderungsentwurf enthält die Gemeinsamen Abänderungen (en: Common Modifications) zur IEC 62841-3-4:2016/A1:2019 (Ed.1). Der Text der IEC 62841-3-4:2016/A1:2019 (Ed.1), vorgesehen als A12 zur zukünftigen EN 62841-3-4:2016/A1:201X (Ed.1), ist in E DIN EN 62841-3-4/A1 (VDE 0740-3-4/A1):2019-08 auf Basis des internationalen Dokuments IEC 116/381/CDV:2018 veröffentlicht worden.
Dieser Teil von IEC 62841 gilt für transportable Tischschleifmaschinen, die mit einem oder zwei Einsatzwerkzeugen wie folgt ausgerüstet werden können:
- Schleifscheiben Form 1 (siehe Bild 106) mit einem Durchmesser bis zu 310 mm und einer Dicke bis zu 55 mm;
- Drahtbürsten mit einem Durchmesser bis zu 310 mm und einer Dicke bis zu 55 mm;
- Polierscheiben mit einem Durchmesser bis zu 310 mm;
und mit einer Umfangsgeschwindigkeit jeglicher Einsatzwerkzeuge zwischen 10 m/s und 50 m/s.
Im vorliegenden Entwurf werden die auf europäischer Ebene festgelegten Gemeinsamen Abänderungen zur IEC 62841-3-4:2016/A1:2019 beschrieben und der Anhang ZZ.1 für die Maschinenrichtlinie aufgeführt. Dieser erwähnt die einzelnen Gefährdungen und entsprechend mit welchem Abschnitt der Norm diese abgedeckt werden.
Zuständig ist das DKE/K 514 "Elektrowerkzeuge" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.