Diese Norm gilt für Blei-Säure-Batterien mit einer Nennspannung von 12 V und 6 V, die in erster Linie als Energiequelle zum Starten von Verbrennungsmotoren, zur Beleuchtung und auch für die Zusatzausrüstung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor benutzt werden. Diese Batterien werden einheitlich als "Starterbatterien" bezeichnet. Diese Norm gilt für Batterien der folgenden Anwendungen: - Batterien für Personenwagen; - Batterien für kommerzielle und industrielle Fahrzeuge für Normalgebrauch; - Batterien für kommerzielle und industrielle Fahrzeuge für harte Beanspruchung.
In dieser Änderung wurden verschiedene Absätze, Tabellen und Literaturhinweise geändert. Anhang A wurde vollständig ersetzt.
Zuständig ist das DKE/K 371 "Akkumulatoren" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.