E DIN IEC 60335-2-115 (VDE 0700-115):2019-02

Standards
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Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke -

Teil 2-115: Besondere Anforderungen für Schönheitspflegegeräte (IEC 61/5698/CD:2018); Text Deutsch und Englisch

Kurzdarstellung

Dieser Norm-Entwurf behandelt die Sicherheit elektrischer Geräte, die zur Schönheitspflege von Personen und für den Hausgebrauch, gewerbliche und ähnliche Zwecke bestimmt sind, wobei deren Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V beträgt.
Geräte, die in den Anwendungsbereich dieser Norm fallen, sind zum Beispiel:
- Geräte mit hochfrequenten Ausgangsströmen (d. h. ≥ 10 kHz), einschließlich Geräten mit Wärme erzeugenden Wirkungen für die Hautpflege;
- Geräte mit mittelfrequenten Ausgangsströmen (d. h. ≥ 1 kHz, < 10 kHz), einschließlich Interferenzausgängen für die Haut- oder Muskelstimulation;
- Geräte mit niederfrequenten Ausgangsströmen (d. h. < 1 kHz) (z. B. faradische Ströme) für Anwendungen wie Haut- oder Muskelstimulation;
- Geräte mit Kleinspannungs-Ausgangsgleichströmen (z. B. galvanische Ströme) wie Elektroepilation (Haarentfernung);
- Schönheitspflegegeräte mit Ultraschallausgängen zur Hautpflege;
- Geräte mit Unterdruckfunktionen zur Hautpflege;
- Schönheitspflegegeräte zum Schmelzen von Wachs;
- Geräte, die eine oberflächenkühlende Wirkung zur Hautpflege erzeugen sollen;
- Gesichtsreinigungsgeräte;
- Mikronadelgeräte zur Hautpflege.
Die Norm behandelt die von den Geräten ausgehenden allgemeinen Gefahren, denen alle Personen ausgesetzt sind. Sie berücksichtigt jedoch im Allgemeinen nicht:
- Personen (einschließlich Kindern), deren
-- körperliche, sensorische oder geistige Fähigkeiten oder
-- mangelnde Erfahrung und/oder Kenntnisse
den sicheren Gebrauch der Geräte ohne Beaufsichtigung oder Unterweisung verhindert.
- Kinder, die mit den Geräten spielen.
Zuständig ist das DKE/UK 511.10 "Kleingeräte" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.

Dieses Dokument entspricht:

Dokumentart
Entwurf
Status
Historisch
Erscheinungsdatum
01.02.2019
Bereitstellungsdatum
18.01.2019
Einspruchsfrist
18.03.2019
Sprache
Deutsch
Zuständiges Gremium
Kontakt
Referat
Dipl.-Ing. Stephan Pillmann
Merianstr. 28
63069 Offenbach am Main

9_v6yr4.6z223r44QAuv.t53 Tel. +49 69 6308-254

Referatsassistenz
Silke Bachus
Merianstr. 28
63069 Offenbach am Main

9z21v.srty@9QAuv.t53 Tel. +49 69 6308-342

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