Diese Norm gilt für transportable Trennschleifmaschinen zum Trennen von Werkstoffen wie Metall, Beton und Mauerwerk und ausgerüstet mit einer abrasiven gebundenen verstärkten Trennscheibe Form 41; oder Diamanttrennscheibe mit Lücken am Umfang, sofern vorhanden, von nicht mehr als 10 mm Breite und mit einer Bemessungs-Leerlaufdrehzahl, bei der die Umfangsgeschwindigkeit der Trennscheibe mit dem größten Scheibendurchmesser 100 m/s nicht überschreitet, und einem Trennscheibendurchmesser zwischen 250 mm und 410 mm.
Diese Norm gilt nicht für:
- transportable Gehrungskappsägen;
- transportable Fliesensägen;
- transportable Metallsägen.
Transportable Gehrungskappsägen werden von IEC 62841-3-9 erfasst. Transportable Fliesensägen werden von einem künftigen Teil IEC 62841-3 erfasst werden. Transportable Metallsägen werden von einem künftigen Teil von IEC 62841-3 erfasst werden.
Zuständig ist das DKE/K 514 "Elektrowerkzeuge" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.