Dieser Teil aus der Reine VDE 0170 gilt für elektrische Geräte mit Schutz durch ein Gehäuse und mit begrenzter Oberflächentemperatur zur Verwendung in explosionsfähigen Staubatmosphären. Er legt Anforderungen für Entwurf, Konstruktion und Prüfung von elektrischen Geräten und Ex-Bauteilen fest.
Diese Norm ergänzt und verändert die allgemeinen Anforderungen in DIN EN 60079-0 (VDE 0170-1). Soweit eine Anforderung der vorliegenden Norm in Widerspruch zu einer Anforderung in DIN EN 60079-0 (VDE 0170-1) steht, hat die Anforderung der vorliegenden Norm den Vorrang.
Diese Norm gilt nicht für die Stäube von Explosivstoffen, die keinen atmosphärischen Sauerstoff zur Verbrennung benötigen, oder für pyrophore Stoffe.
Diese Norm ist nicht anwendbar für elektrische Geräte und Ex-Komponenten zur Verwendung im Bergbau, der durch Schlagwetter gefährdet ist, ebenso nicht für diejenigen Teile von oberirdischen Bergwerksanlagen, die durch Schlagwettergas und/oder brennbaren Staub gefährdet sind.
Diese Norm berücksichtigt keine Risiken, die sich aus der Abgabe brennbarer oder giftiger Gase aus dem Staub ergeben können.
Die Verwendung von elektrischen Geräten in Bereichen, die sowohl brennbare Stäube wie auch explosionsfähige Gase, ob gleichzeitig oder getrennt, enthalten können, kann zusätzliche Schutzmaßnahmen erfordern.
Wenn das elektrische Gerät gegen andere Umgebungsbedingungen, z. B. gegen das Eindringen von Wasser oder gegen Korrosion, geschützt sein soll, dann können zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich sein. Die angewendete Schutzmaßnahme darf die Eignung des Gehäuses nicht nachteilig beeinflussen.
Zuständig ist das DKE/K 241 "Schlagwetter- und explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.