Bei der Gestaltung elektrotechnischer Produkte sind das Risiko eines Brands wie auch die potenziellen, mit Bränden verbundenen Gefährdungen zu berücksichtigen und durch die Bemessung von Bauelementen, Auslegung der Schaltung und die Wahl von Werkstoffen, soweit möglich, zu minimieren. Grundsätzlich gilt jeder Entzündung vorzubeugen oder aber gegebenenfalls eine Ausbreitung des Brandes und schädlicher Brandgase einzudämmen.
Teil -11-20 der DIN EN 60695 legt Kleinbrand-Prüfverfahren fest, welche den Vergleich des Brandverhaltens verschiedener, in elektrotechnischen Produkten eingesetzter fester oder schaumstoffartiger Werkstoffe erlaubt. Prüflinge, die aus solchen Werkstoffen hergestellt sind, werden in horizontaler wie auch vertikaler Lage mit einer kleinen Flamme von 500 W nominaler Leistung als Zündquelle beaufschlagt. Die Prüfverfahren bestimmen entweder die Entzündbarkeit und das Brandverhalten oder das Durchbrennen eines Prüflings. Sie sind für die Durchführung in Laboratorien ausgelegt.
Die Prüfverfahren dienen unter anderem zur Klassifizierung und Vorauswahl von Werkstoffen.
Diese neue Ausgabe wurde durchgängig zur Präzisierung und Angleichung mit Teil -11-10 überarbeitet.
IEC 60695-11-20 ist eine Sicherheitsgrundnorm. Sie richtet sich an Technische Komitees zur Umsetzung in Normen und steht in Einklang mit IEC Guide 104 und ISO/IEC Guide 51. Eine anwendungsspezifische Einbindung dieser Sicherheitsgrundnorm obliegt dann dem jeweiligen Technischen Komitee.
Zuständig ist das DKE/K 133 "Prüfverfahren zur Beurteilung der Brandgefahr von elektrotechnischen Produkten und Isolierstoffen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.