Dieser Teil der IEC 62485 gilt für Sekundärbatterien und Batterieanlagen zur Anwendung für Elektrofahrzeuge außerhalb des Straßenverkehrs, behandelt aber nicht die Bauweise solcher Fahrzeuge.
Beispiele für die wichtigsten Anwendungen sind:
industrielle
- batteriebetriebene Lokomotiven;
- Reinigungsmaschinen;
- Lastkraftwage für Materialtransport, z. B. Gabelstapler, Abschleppfahrzeuge, fahrerlose Fahrzeuge;
- Hebebühnen und weitere elektrisch angetriebene Anwendungen;
- elektrisch angetriebene Boote und Schiffe.
Diese Internationale Norm behandelt Sicherheitsaspekte von Sekundär-Lithiumionenbatterien in solchen Anwendungen. Lithiumionenzellen/ batterien zur Verwendung in industriellen Antriebsanwendungen müssen bestimmungsgemäß die Sicherheitsanforderungen von IEC 62619 erfüllen.
Die Nennspannungen sind begrenzt auf 1 000 V Wechselstrom beziehungsweise 1 500 V Gleichstrom, und es werden die grundlegenden Schutzmaßnahmen gegen allgemeine Gefährdungen durch Elektrizität, Gasfreisetzung und Elektrolyt festgelegt.
Sie stellt Anforderungen zu Sicherheitsaspekten im Zusammenhang mit Installation, Gebrauch, Inspektion, Instandhaltung und Entsorgung bereit.
Zuständig ist das DKE/K 371 "Akkumulatoren" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.