Für die klinische Diagnostik und andere audiometrische Zwecke ist es jedoch oft notwendig, den gemessenen Hörschwellenpegel einer Person für ein durch Luftleitung zum Innenohr übertragenes Schallsignal mit dem Hörschwellenpegel für ein durch Knochenleitung übertragenes Signal zu vergleichen. Zu diesem Zweck wird ein Knochenschallsignal durch einen elektromechanischen Schallgeber erzeugt, der an das Mastoid oder an die Stirn des Probanden angelegt wird. Bei Knochenleitungsmessungen müssen die Kraft, mit der der Knochenleitungshörer an den Schädel der Testperson und an den mechanischen Kuppler gedrückt wird, sowie bestimmte geometrische Merkmale des Knochenleitungshörers genau angegeben werden. Im Allgemeinen muss das nicht geprüfte Ohr auch mit einem Verdeckungsgeräusch beschallt werden, da sonst das Knochenschallsignal von diesem Ohr gehört werden kann anstatt von (oder zusätzlich zu) dem für den Test vorgesehenen Ohr. Eine entsprechende Spezifizierung des Verdeckungsgeräusches ist daher zusätzlich zu den äquivalenten Bezugs-Schwellenkraftpegeln erforderlich, und eine derartige Festlegung wird in dem Entwurf dieses Teils_der Norm vorgenommen. Hierbei ist der sogenannte "Ohrverschlusseffekt" zu berücksichtigen, der darin besteht, dass die Knochenleitungshörschwelle des Ohres, auf das das Verdeckungsgeräusch übertragen wird, durch das Tragen des Kopfhörers zur Erzeugung dieses Geräusches herabgesetzt wird. Deshalb muss der Pegel des Verdeckungsgeräusches so erhöht werden, dass der Ohrverschlusseffekt ausgeglichen und darüber hinaus eine angemessene Verdeckung am nicht geprüften Ohr erzielt wird. In diesem Teil_von ISO_389 wird das Verdeckungsgeräusch entsprechend den Verfahren festgelegt, die in den experimentellen Untersuchungen angewendet wurden, aus denen die Bezugspegel dieser Norm abgeleitet sind. Dieser Teil_der ISO_389 basiert auf technischen Daten, die von Instituten dreier Länder zur Verfügung gestellt wurden. Die Institute haben Hörschwellen-Messverfahren angewendet, die in den beschriebenen Punkten im Wesentlichen übereinstimmen. Die Überprüfung der Daten zeigte, dass die Versuchsergebnisse in Einklang miteinander waren. Es war daher möglich, einen Bezugspegel in Form von äquivalenten Schwellenkraftpegeln festzulegen, die für alle in der Audiometrie verwendeten Knochenleitungshörer gelten, die ähnliche Eigenschaften aufweisen wie die in den Instituten benutzten. Die durch diese bewusste Vereinfachung verursachten systematischen Unsicherheiten werden im Vergleich zu den üblichen Schrittweiten (5 dB) der Hörpegelsteller klinischer Audiometer gering sein. Zuständig ist das DKE/GUK 821.6 "Hörgeräte und audiometrische Messtechnik" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN_und VDE.