Die Normen der Reihe EN 50174 legen Anforderungen an die Spezifikationsphase, die Planungsphase, die Realisierungsphase sowie die Betriebsphase von informationstechnischen Verkabelungen fest, die sowohl für anwendungsneutrale Kommunikationskabelanlagen (siehe Normen der Reihe DIN EN 50173) als auch anwendungsspezifische Kommunikationskabelanlagen (siehe z. B. Normen der Reihe DIN EN 50098) gelten.
Teil 1 der Reihe enthält Festlegungen, die während der Spezifikationsphase und im Betrieb einer Kommuni¬kationskabelanlage einzuhalten sind. Diese Ausgabe der Norm enthält die Änderung 2 zu EN 50174-1, die einen neuen normativen Anhang F über automatisierte Infrastrukturmanagementsysteme einschließlich einer entsprechenden neuen Definition und Abkürzungen in Abschnitt 3 sowie eines Hinweises in Tabelle 3 enthält. Weiterhin wurden einige Änderungen in den Unterabschnitten 4.2.2.1, 4.2.3.1, 4.2.5.1., 4.2.7.1 und 4.3.2.1 zur Klarstellung der entsprechenden Inhalte aufgenommen.
Teil 2 der Reihe enthält Festlegungen zur Planungs- und Installationsphase einer Kommuni¬kationskabelanlage in Gebäuden. Dies beinhaltet auch Festlegungen über die erforderlichen Trenn¬abstände zwischen metallener informationstechnischer Verkabelung und Stromversorgungsleitungen, Anga¬ben zu Stromverteilungsanlagen und Blitzschutz sowie informative Hinweise zur elektromagnetischen Verträglichkeit einschließlich einer Liste, die alle eventuell zu berücksichtigenden EMV-relevanten Gesichtspunkte erfasst.
Die in diese Ausgabe eingearbeitete Änderung 2 zu EN 50174-2 beinhaltet einen neuen Abschnitt 12 mit Festlegungen an gemeinsam genutzte Kabelwege und Räume in Mietsgebäuden, modifizierte Festlegungen zur Planung und Installation elektrischer Isolationskomponenten in Gebäuden (in Anhang A.3), eine Aktualisierung und Ergänzung der Anforderungen an die Planung der Installation sowie Instandsetzung von informationstechnischer Verkabelung in Abschnitt 4, geänderte Festlegungen zu den Anforderungen an die Installation von informationstechnischer Verkabelung in Abschnitt 5, der Trennung zwischen metallenen informationstechnischen Kabeln und Stromversorgungskabeln in Abschnitt 6, geänderte Festlegungen für Bürogebäude (Geschäftsgebäude), Industriegebäude, Wohnungen und Rechenzentren in den Abschnitten 8, 9, 10 und 11 sowie verschiedene redaktionelle Korrekturen.
Zuständig ist das DKE/GUK 715.3 "Informationstechnische Verkabelung von Gebäudekomplexen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.