Eine Arbeitsgruppe ist mit der Erstellung von Festlegungen beauftragt, die Grenzen sowie Erfassungs-, Steuer- und Signalisierungsmechanismen definiert, um Geräten zu erlauben einen höheren Strom aufzunehmen als nach der USB 2.0-Festlegung für das Aufladen und/oder Einschalten von fest zugeordneten Ladegeräten, Hosts, Hubs und nachgeschalteten Ladeanschlüssen. Diese Mechanismen sind rückwärtskompatibel mit USB 2.0-konformen Hosts und Peripheriegeräten.
Die USB-Anschlüsse an PCs sind komfortable Schnittstellen für tragbare Geräte, die zum Aufladen ihrer Batterien verwendet werden. Dies hat zur Entwicklung von USB-Ladegeräten geführt, die einfach eine USB-Standard-A-Buchse zur Verfügung stellen. Auf diese Weise können tragbare Geräte das gleiche USB-Kabel zum Aufladen entweder von einem PC oder von einem USB-Ladegerät verwenden.
Zuständig ist das DKE/K 742 "Audio-, Video- und Multimediasysteme, -geräte und -komponenten" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.