Diese Vornorm beschreibt Anforderungen an die Instandhaltung von Betriebsmitteln und Anlagen in Elektrizitätsversorgungsnetzen sowie die verschiedenen allgemeinen Verfahren. Sie gilt für Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen insbesondere der öffentlichen Elektrizitätsversorgung; ausgenommen sind zur Zeit:
• Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsanlagen (HGÜ)
• Bahnnetze
• Straßenbeleuchtungsnetze
• Einrichtungen in Letztverbraucheranlagen
• Anlagen zur Einspeisung von elektrischer Energie
Maßnahmen des Krisenmanagements, u. a. im Katastrophenfall sind nicht Gegenstand dieser Vornorm.
Zuständig ist das DKE/K 227 "Instandhaltung von elektrischen Betriebsmitteln der Elektrizitätsversorgungsnetze" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.