Diese Norm ist Teil einer Normenreihe in der Mindestanforderungen festgelegt werden an die Umweltprüfung und das Betriebsverhalten bei Bauartnormen für die Luftfahrttauglichkeit von Blei-Säure- und Nickel-Cadmium-Luftfahrtbatterien, die korrosive Elektrolyten enthalten.
In dieser Normenreihe werden Prüfverfahren zur Bestimmung des Betriebsverhaltens von Batterien festgelegt. Die Ergebnisse der elektrischen Prüfungen können dazu verwendet werden, die Luftfahrttauglichkeit in einer bestimmten Anwendung festzustellen. Für alle Prüfungen gibt der Hersteller ein Mindest-Betriebsverhalten für jeden Batterietyp an.
In diesem Teil 1 werden die Verfahren für Prüfungen, Vergleiche und Anerkennungen von Batterien festgelegt und die Mindestniveaus des Umweltverhaltens für die Luftfahrttauglichkeit angegeben.
Zuständig ist das DKE/K 371 "Akkumulatoren" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.