Dieser Normentwurf befasst sich mit der Sicherheit von Mikrowellenkochgeräten, die für den gewerblichen Gebrauch bestimmt sind und deren Bemessungsspannung bei Einphasengeräten nicht mehr als 250 V zwischen einer Phase und dem Neutralleiter beträgt und 480 V bei anderen Geräten. In dem Normentwurf werden die Bedingungen, u. a. auch die Kennzeichnung, für heiße Oberflächen genauer beschrieben. Außerdem wurde der Anhang EE für Mikrowellen, die zur Benutzung auf Schiffen bestimmt sind überarbeitet.
Zuständig ist das DKE/UK 511.2 "Herde und Mikrowellengeräte" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.