Kurzdarstellung
Diese Norm enthält die Deutsche Fassung der Europäischen Norm EN 50400:2006 einschließlich ihrer Änderung A1:2012 sowie dem Corrigendum AC:2011. Sie enthält Festlegungen zu den Mess- und Berechnungsverfahren für den Frequenzbereich von 110 MHz bis 40 GHz, die dem Nachweis der Übereinstimmung von Mobilfunk-Basisstationen und stationären Teilnehmergeräten von schnurlosen Telekommunikationsanlagen mit den für die Sicherheit von Personen in elektromagnetischen Feldern angegebenen Basisgrenzwerten der Spezifischen Absorptionsrate (SAR) bzw. mit den alternativ anwendbaren Referenzwerten für das elektromagnetische Feld dienen, und steht im Zusammenhang mit der Empfehlung des Rates vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz bis 300 GHz) (1999/519/EG) (Amtsblatt L 197 vom 30. Juli 1999) sowie den im April 1998 veröffentlichten ICNIRP-Empfehlungen.
Zweck dieser Norm ist, das Verfahren zum Nachweis der Einhaltung der Referenzwerte für das elektromagnetische Feld bzw. der Basisgrenzwerte für die spezifische Absorptionsrate (SAR) durch die von dieser Norm erfassten Einrichtungen festzulegen, wenn sie in Betrieb genommen werden . Zu diesem Zweck werden verschiedene Wege beschrieben, um zu bestimmen, ob in bestimmten Bereichen Zugangsbeschränkungen für die Allgemeinbevölkerung erforderlich sind.
Zur Messung der Spezifischen Absorptionsrate (SAR) werden die elektromagnetischen Felder der zu messenden Einrichtung auf ein Messphantom (Körpernachbildung) eingestrahlt und mit Hilfe einer Feldsonde die in dem Phantom erzeugten elektromagnetischen Feldstärken ermittelt. Aus den gewonnenen Messwerten werden anschließend die SAR-Verteilung sowie der maximale gemittelte SAR-Wert berechnet. Die Messung muss in einem Prüflaboratorium durchgeführt werden, welches bestimmte Umgebungsbedingungen erfüllen muss. Durch Verweisung auf die EN 50383 bzw. die DIN EN 50383 (VDE 0848-383) werden geeignete Festlegungen zum Messphantom und zum Messverfahren übernommen und an die Verhältnisse bei Mobilfunk-Basisstationen und stationären Teilnehmergeräten von schnurlosen Telekommunikationsanlagen angepasst.
Des Weiteren enthält die vorliegende Norm die Beschreibung des Mess- sowie des Berechnungsverfahrens für das von der betrachteten Einrichtung abgestrahlte elektromagnetische Feld, das zur Ermittlung des Vergleichswertes mit dem zutreffenden Referenzwert für die elektromagnetische Feldstärke benötigt wird.
Sowohl für die Ermittlung des SAR-Wertes wie auch für die Ermittlung der elektromagnetischen Feldstärke werden Betrachtungen zur Messunsicherheit angestellt und es wird die maximale Fehlergrenze für die gesamte Ermittlung, die eingehalten werden soll, spezifiziert.
Schließlich werden Festlegungen zum Messbericht gegeben.
Durch die Änderung EN 50400:2006/A1:2012 wird das Bild 1 durch ein neues Bild ersetzt, ein neuer Abschnitt 5.4 einzufügen sowie der bisherige Anhang E durch die neuen Anhänge E, F und G ersetzt, um auf diese Weise die in der bisherigen Norm vorhandenen A-Abweichungen zu beseitigen.
In den weiteren Anhängen sind weitere Informationen zu den Grenzen zwischen Feldregionen, zur Oberflächen- und Volumenabtastung und Beispiele für Konformitätsgrenzen enthalten. Außerdem werden in ihnen entsprechende Literaturstellen genannt.
Zuständig ist das K 764 „Sicherheit in elektromagnetischen Feldern“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Zweck dieser Norm ist, das Verfahren zum Nachweis der Einhaltung der Referenzwerte für das elektromagnetische Feld bzw. der Basisgrenzwerte für die spezifische Absorptionsrate (SAR) durch die von dieser Norm erfassten Einrichtungen festzulegen, wenn sie in Betrieb genommen werden . Zu diesem Zweck werden verschiedene Wege beschrieben, um zu bestimmen, ob in bestimmten Bereichen Zugangsbeschränkungen für die Allgemeinbevölkerung erforderlich sind.
Zur Messung der Spezifischen Absorptionsrate (SAR) werden die elektromagnetischen Felder der zu messenden Einrichtung auf ein Messphantom (Körpernachbildung) eingestrahlt und mit Hilfe einer Feldsonde die in dem Phantom erzeugten elektromagnetischen Feldstärken ermittelt. Aus den gewonnenen Messwerten werden anschließend die SAR-Verteilung sowie der maximale gemittelte SAR-Wert berechnet. Die Messung muss in einem Prüflaboratorium durchgeführt werden, welches bestimmte Umgebungsbedingungen erfüllen muss. Durch Verweisung auf die EN 50383 bzw. die DIN EN 50383 (VDE 0848-383) werden geeignete Festlegungen zum Messphantom und zum Messverfahren übernommen und an die Verhältnisse bei Mobilfunk-Basisstationen und stationären Teilnehmergeräten von schnurlosen Telekommunikationsanlagen angepasst.
Des Weiteren enthält die vorliegende Norm die Beschreibung des Mess- sowie des Berechnungsverfahrens für das von der betrachteten Einrichtung abgestrahlte elektromagnetische Feld, das zur Ermittlung des Vergleichswertes mit dem zutreffenden Referenzwert für die elektromagnetische Feldstärke benötigt wird.
Sowohl für die Ermittlung des SAR-Wertes wie auch für die Ermittlung der elektromagnetischen Feldstärke werden Betrachtungen zur Messunsicherheit angestellt und es wird die maximale Fehlergrenze für die gesamte Ermittlung, die eingehalten werden soll, spezifiziert.
Schließlich werden Festlegungen zum Messbericht gegeben.
Durch die Änderung EN 50400:2006/A1:2012 wird das Bild 1 durch ein neues Bild ersetzt, ein neuer Abschnitt 5.4 einzufügen sowie der bisherige Anhang E durch die neuen Anhänge E, F und G ersetzt, um auf diese Weise die in der bisherigen Norm vorhandenen A-Abweichungen zu beseitigen.
In den weiteren Anhängen sind weitere Informationen zu den Grenzen zwischen Feldregionen, zur Oberflächen- und Volumenabtastung und Beispiele für Konformitätsgrenzen enthalten. Außerdem werden in ihnen entsprechende Literaturstellen genannt.
Zuständig ist das K 764 „Sicherheit in elektromagnetischen Feldern“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 50400 (VDE 0848-400):2007-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Aktualisierung der normativen Verweisung in Abschnitt 2;
b) Ersatz des Bildes 1 in 5.1;
c) Hinzufügung von 5.4;
d) Hinzufügung der Anhänge F, G und H.
a) Aktualisierung der normativen Verweisung in Abschnitt 2;
b) Ersatz des Bildes 1 in 5.1;
c) Hinzufügung von 5.4;
d) Hinzufügung der Anhänge F, G und H.
Beziehungen
Ersatz für:
Enthält:
Entwurf war:
Ersetzt bzw. ergänzt:
Dieses Dokument entspricht:
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