In dieser Norm werden die Maße, die Anschlüsse und die Kennzeichnung von Bleizellen für allgemeine Anwendungen und verschlossene Batterien festgelegt, die:
- in Anwendungen mit zyklischen Wiederaufladungen oder mit Erhaltungsladung, sowie
- in tragbaren Geräten, z. B. eingebaut in Werkzeugen, Spielzeugen, oder in stationären Sicherheitsanlagen, in unterbrechungsfreien Stromversorgungsanlagen (USV) und in allgemeinen Stromversorgungen eingesetzt werden.
Zellen dieser Art können entweder aus Elektroden in Form von pastierten Gitterplatten in prismatischen Gefäßen oder aus spiralförmig gewickelten Elektrodenpaaren in zylindrischen Gefäßen bestehen. Die Schwefelsäure in diesen Zellen zwischen den Elektroden ist entweder durch Absorption in einer mikroporösen Struktur oder als Gel festgelegt.
Diese Norm legt die Abmessungen der Batterien hinsichtlich Länge, Breite und Höhe sowie die Form der Anschlüsse fest.
Zuständig ist das K 371 „Akkumulatoren“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.