Diese Internationale Norm enthält Festlegungen für eine Prüfung, deren Zweck es ist festzustellen, ob Mehrmodenfasern der Unterkategorien A1a bis A1d und Einmodenfasern der Klassen B und C geeignet sind, der Umgebungsbedingung des Eintauchens in destilliertes oder entsalztes Wasser, die während des Transports, der Lagerung oder im Betrieb auftreten können, standzuhalten.
Diese Prüfung ist nach IEC 60068 2 18, Prüfung R, durchzuführen. Es werden sowohl optische als auch mechanische Eigenschaften gemessen. Für die Messungen der optischen Eigenschaften muss die Länge der Prüflinge bei den Lichtwellenleitern der Unterkategorien A1a bis A1d mindestens 1000 m und bei den Lichtwellenleitern der Klassen B und C mindestens 2000 m betragen, um die erforderliche Wiederholpräzision der Messung sicherzustellen.
Zuständig ist das DKE/UK 412.6 "Lichtwellenleiter und Lichtwellenleiterkabel" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.