IEC 62379 legt als gemeinsame Steuerschnittstelle ein Protokoll für die Verwaltung netzwerkbetriebener Audio- und Videogeräte fest. Sie schließt die folgenden Teile ein:
1. Allgemeines
2. Audio
3. Video
4. Daten
5. Übertragung über Netzwerke
6. Paketübertragungsdienst
7. Messungen für EBU ECN-IPM
Teil 1 legt Aspekte fest, die allen Geräten gemeinsam sind.
Die Teile 2 bis 4 legen die Steuerung von speziellen internen Funktionen für Geräte fest, die bestimmte Arten von Livemedien übertragen. Der Teil 4 bezieht sich nicht auf Paketdaten, wie die Steuernachrichten selbst.
Teil 3 legt solche Gesichtspunkte fest, die für Videogeräte spezifisch sind.
Teil 5 legt die Steuerung der Übertragung dieser Medien über jede individuelle Netzwerktechnologie fest. Er enthält netzwerkspezifische Verwaltungsfunktionen zusammen mit netzwerkspezifischen Steuerelementen, die sich in das Steuergerüst integrieren.
Teil 6 legt die Durchleitung von Steuer- und Statusnachrichten sowie nicht-audiovisuellen Daten über Transportwege fest, die kein Audio und kein Video unterstützen, wie beispielsweise RS-232-Seriellverbindung, mit (genau wie bei Teil 5) einem getrennten Unterteil für jede Technologie.
Teil 7 legt solche Gesichtspunkte fest, die spezifisch sind für die Messanforderungen der EBU ECN-IPM Group.
Eine Einführung in die gemeinsame Steuerschnittstelle ist in IEC 62379-1 dargestellt.
Zuständig ist das DKE/K 742 "Audio-, Video- und Multimediasysteme, -geräte und -komponenten" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.