Optische Einrichtungen in Form von Lampen, Lasern, LEDs, Lichtwellenleiter usw. werden zunehmend für Kommunikations-, Überwachungs-, Sensor- und Messaufgaben eingesetzt. In der Werkstoffbearbeitung wird optische Strahlung mit hoher Bestrahlungsstärke angewendet. Die Installation erfolgt häufig innerhalb oder in der Nähe von möglicherweise explosionsgefährdeten Bereichen, welche von der Strahlung durchdrungen werden, die derartige Einrichtungen aussenden. Dadurch entsteht die Möglichkeit, dass die Strahlung in Abhängigkeit von ihren Eigenschaften eine umgebende explosionsfähige Atmosphäre zünden kann. Das Vorhandensein oder das Fehlen eines zusätzlichen absorbierenden Stoffes beeinflusst die Zündung wesentlich.
Es gibt vier mögliche Zündmechanismen:
a) Die optische Strahlung wird von Oberflächen oder Partikeln absorbiert, welche sich dadurch erwärmen und unter bestimmten Umständen eine Temperatur annehmen können, die eine umgebende explosionsfähige Atmosphäre zünden kann;
b) die thermische Zündung eines Gasvolumens, wobei die optische Wellenlänge mit einer Absorptionsbande des Gases übereinstimmt;
c) die photochemische Zündung auf Grund photochemischer Dissoziation von Sauerstoffmolekülen durch Strahlung im Ultraviolett-Bereich;
d) ein direkter laserinduzierter Durchschlag des Gases im Brennpunkt eines starken Strahles durch Erzeugung von Plasma oder einer Stoßwelle, die beide möglicherweise als Zündquelle wirken können. Diese Prozesse können durch einen Feststoff begünstigt werden, der sich in der Nähe des Durchschlagpunktes befindet.
Der in der Praxis am wahrscheinlichsten auftretende Fall der Zündung mit der niedrigsten Strahlungsleistung des Zündvermögens ist Fall a). Unter bestimmten Bedingungen wird dies für den Fall d) bei gepulster Strahlung ebenso relevant.
Optische Einrichtungen werden in den meisten Fällen in Verbindung mit elektrischen Betriebsmitteln eingesetzt, für die es klare und ausführliche Anforderungen und Normen für die Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen gibt. Ein Zweck dieser Norm besteht darin, Anwender in der Industrie über mögliche Zündgefährdungen sowie über entsprechende Schutzverfahren zu informieren, die mit dem Einsatz von optischen Systemen in explosionsgefährdeten Bereichen entsprechend der Festlegung in IEC 60079 10 verbunden sind.
In dieser Norm wird das geschlossene System beschrieben, um die von Einrichtungen mit optischer Strahlung ausgehende Zündgefahr in explosionsgefährdeten Bereichen zu beherrschen.
Zuständig ist das DKE/K 241 "Schlagwetter- und explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Zuständig ist das DKE/K 241 "Schlagwetter- und explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.