Dieser Teil 2 der DIN EN 60335 behandelt die Sicherheit von Elektrofischereigeräten, mit deren Hilfe Wasser für den Fischfang elektrifiziert werden kann oder Sperren gegen alle im Wasser lebenden Tiere errichtet werden. Er ist in Verbindung mit DIN EN 60335-1 „Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 1: Allgemeine Anforderungen" zu verwenden.
Die Bemessungsspannung von Elektrofischereigeräten beträgt nicht mehr als 250 V für Einphasengeräte und 480 V für andere Geräte, außer dass die Bemessungsspannung von Elektrofischereigeräten zum dauerhaften Anschluss an festverlegte Leitungen nicht mehr als 1 000 V beträgt.
Diese Änderung beinhaltet insbesondere den neuen Anhang ZE, der besondere zusätzliche Anforderungen für elektrische Fischereigeräte mit eingebautem Verbrennungsmotor festlegt, die sich durch die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen (Essential Health and Safety Requirements - EHSR) der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ergeben, die für diese Geräte gültig ist. Darüber hinaus werden im neuen Anhang ZAA Festlegungen zu Geräuschemissionen getroffen: Es werden die Berechnungen charakteristischer Größen, deren messtechnische Bestimmung und Anforderungen an das Berichtswesen dargestellt.
Zuständig ist das UK 531.1 "Elektrofischerei" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.