E DIN EN 62676-2-1 (VDE 0830-7-5-21):2012-09

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Videoüberwachungsanlagen für Sicherungsanwendungen -

Teil 2-1: Videoübertragungsprotokolle - Allgemeine Anforderungen (IEC 79/381/CDV:2012); Deutsche Fassung FprEN 62676-2-1:2012

Kurzdarstellung

Die Internationale Elektrotechnische Normungsorganisation für Alarmanlagen und elektronische Sicherheitssysteme hat zusammen mit vielen staatlichen Organisationen, Prüfstellen und Geräteherstellern zur Sicherstellung der Interoperabilität zwischen den einzelnen Produkten einen gemeinsamen Rahmen für die Übertragung von Videoüberwachungssignalen festgelegt.
Der Zweck des Übertragungssystems in einer Videoüberwachungsanlage besteht in der zuverlässigen Übertragung von Videosignalen zwischen verschiedenen Arten von Videoüberwachungsanlagen (en: Video Surveillance System, VSS), die bisher als CCTV-Einrichtungen für Sicherungs- und Überwachungsaufgaben bezeichnet wurden.
Diese Norm IEC 62676-2-1 hat das Ziel, eine IP-Netzwerkschnittstelle für Geräte in Überwachungsanwen¬dungen einzuführen. Im vorliegenden Teil dieser Norm ist ein Netzwerkrotokoll für die volle Interoperabilität von Videogeräten festgelegt. IEC 62676-1-1 und IEC 62676-1-2 legen die für die Netzwerkleistung geltenden Mindeststandards und die allgemeine Einhaltung von bestehenden, eingeführten internationalen Netzwerkstandards fest. Aufbauend auf diesen Grundlagen werden Protokolle festgelegt, mit deren Hilfe sich die volle Interoperabilität von Videogeräten erreichen lässt. Bei Überwachungsanwendungen müssen IP-Videogeräte genormte Protokolle verwenden, um folgende Funktionen erfüllen zu können: Videostreaming, Steuerung von Datenströmen, Ereignisbehandlung, Discovery, Fähigkeitsbeschreibung, Geräteverwaltung, PTZ-Steuerung, Zusatzeinrichtungen und andere Funktionen.
Zuständig ist das DKE/UK 713.1 „Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.

Beziehungen

Enthält:

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25.05.2012 Historisch
79/381/CDV:2012-05
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FprEN 62676-2-1:2012-05

Dieses Dokument entspricht:

Dokumentart
Entwurf
Status
Historisch
Erscheinungsdatum
01.09.2012
Bereitstellungsdatum
03.09.2012
Einspruchsfrist
10.11.2012
Sprache
Deutsch
Zuständiges Gremium
Kontakt
Referat
Nematullah Popalzai
Merianstr. 28
63069 Offenbach am Main

4v3r_@22ry.656r2ErzQAuv.t53 Tel. +49 69 6308-576

Referatsassistenz
Anne Seeger
Merianstr. 28
63069 Offenbach am Main

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