Dieser Norm-Entwurf ist Teil einer Normenreihe in der Mindestanforderungen festgelegt werden an die Umweltprüfung und das Betriebsverhalten bei Bauartnormen für die Luftfahrttauglichkeit von Blei-Säure- und Nickel-Cadmium-Luftfahrtbatterien, die korrosive Elektrolyten enthalten.
In dieser Normenreihe werden Prüfverfahren zur Bestimmung des Betriebsverhaltens von Batterien festgelegt. Die Ergebnisse der elektrischen Prüfungen können dazu verwendet werden, die Luftfahrttauglichkeit in einer bestimmten Anwendung festzustellen. Für alle Prüfungen gibt der Hersteller ein Mindest-Betriebsverhalten für jeden Batterietyp an.
In diesem Teil 2 werden speziellen Anforderungen genannt die der Festlegung annehmbarer Qualitätsnormen dienen, wie sie für eine Aussage zur Luftfahrttauglichkeit (siehe Teil 1, Abschnitt 3) erforderlich sind.
Zuständig ist das DKE/K 371 „Akkumulatoren“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.