Der Norm-Entwurf legt Anforderungen an fabrikfertige, feststoffisoliert-gekapselte Schaltanlagen für Wechselstrom bei Bemessungsspannungen über 1 kV bis einschließlich 52 kV für Innenraumaufstellung und für Betriebsfrequenzen bis einschließlich 60 Hz fest. Die Kapselungen können feststehende oder herausnehmbare Teile haben und zur Sicherung einer zusätzlichen Isolation mit einem Fluid (Flüssigkeit oder Gas) gefüllt sein. Für Schaltanlagen, die gasgefüllte Schotträume enthalten, ist der Konstruktionsdruck auf einen Höchstwert von 300 kPa (Überdruck) begrenzt.
Feststoffisoliert-gekapselte Schaltanlagen, die diesem Norm-Entwurf genügen, können im eingeschalteten Zustand berührt werden.
An feststoffisoliert-gekapselte Schaltanlagen für Sonderzwecke, z. B. in entzündlicher Atmosphäre, im Bergbau oder an Bord von Schiffen, können zusätzliche Anforderungen gestellt werden.
In feststoffisoliert-gekapselten Schaltanlagen enthaltene Bauteile sind nach den für sie geltenden Bestimmungen zu konstruieren und zu prüfen. Diese Norm ergänzt die Bestimmungen der einzelnen Bauteile hinsichtlich ihres Einbaus in Schaltanlagen.
Der Norm-Entwurf schließt nicht aus, dass ein weiteres Betriebsmittel in ein und derselben Kapselung enthalten sein kann. In einem derartigen Fall sollte jeder mögliche Einfluss dieses Betriebsmittels auf die Schaltanlage in Betracht gezogen werden.
Zuständig ist das DKE/UK 432.2 "Typgeprüfte Hochspannungs-Schaltanlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.