Dieser Normentwurf behandelt die Sicherheit von Elektrofischereigeräten, mit deren Hilfe Wasser für den Fischfang elektrifiziert werden kann oder Sperren gegen alle im Wasser lebenden Tiere errichtet werden. Die Bemessungsspannung von tragbaren Elektrofischereigeräten beträgt nicht mehr als 250 V und die Bemessungsspannung von ortsfesten Elektrofischereigeräten zum dauerhaften Anschluss an festverlegte Leitungen nicht mehr als 1000 V.
Die vorliegende Änderung enthält als wesentliche Modifikation Hinweise zur Verwendung von Bildzeichen für die Batterieanschlussklemmen für batteriebetriebene Elektrofischereigeräte. Darüber hinaus werden für den Kippschalter, der das Elektrofischereigerät bei der Überschreitung von Grenzwinkeln abschaltet, verschiedene Winkel für die Vorwärts- und Rückwärtsbewegung spezifiziert.
Zuständig ist das UK 531.1 „Elektrofischerei“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.