Dieser Teil der DIN VDE 0165 gilt für Betreiber und behandelt nur die Gesichtspunkte, die direkt auf die Prüfung, Wartung und Instandsetzung von elektrischen Anlagen bezogen sind, die in explosionsgefährdeten Bereichen installiert sind, bei denen die Explosionsgefahr durch brennbare Gase, Dämpfe, Nebel, Stäube, Fasern oder Flusen verursacht werden kann.
Er schließt nicht ein:
- andere grundlegende Anforderungen für Installation und Prüfung elektrischer Anlagen,
- den Eignungsnachweis für elektrische Geräte,
- die Reparatur und Wiederherstellung von explosionsgeschützten Geräten, siehe DIN EN 60079 19 (VDE 0165-20-1).
Diese Norm ergänzt die Anforderungen der Normen der Reihe DIN VDE 0100.
Im Falle von Staub, Fasern oder Flusen kann die Ordnung und Sauberkeit die Prüf- und Wartungs- und Instandsetzungsanforderungen beeinflussen.
Diese Norm ist für die Fälle vorgesehen, bei denen durch das Vorhandensein von explosionsfähigen Gas- oder Staub-Luft-Gemischen oder Ablagerungen von brennbarem Staub unter normalen atmosphärischen Bedingungen ein Risiko entstehen kann. Sie ist nicht anwendbar für
- untertägige Bergwerke,
- Bereiche, in denen ein Risiko durch das Vorhandensein von hybriden Mischungen entstehen kann,
- Staub von explosionsgefährlichen Stoffen, die keinen Luftsauerstoff zur Verbrennung brauchen,
- pyrophore Stoffe.
Zuständig ist das K 235 "Errichten elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.